Fairtravel: Für wen rechnet sich die Fluggastversicherung?

Das Legal Tech Unternehmen Fairplane hat im Sommer 2018 ein neues Produkt vorgestellt: Fairtravel. Für eine jährliche Gebühr verspricht Fairplane, bei entschädigungsberechtigenden Flugunregelmäßigkeiten den Anspruch eines Kunden ohne Einbehalt einer Provision durchzusetzen. Qamqam hat das Angebot näher besehen und geprüft, für wen es sich lohnt.

Funktionsweise von Fairtravel

Fairtravel ist im Grunde eine Rechtsschutzversicherung mit sehr kleinem Anwendungskreis. Sie greift nur bei einer einzigen Art von Rechtsstreitigkeiten, nämlich solche über einen Entschädigungsanspruch nach Art. 7 Abs. 1 FluggastrechteVO bei über dreistündigen Verspätungen oder Flugausfällen. Hier übernimmt Fairtravel vollständig die Kosten der Rechtsverfolgung für betroffene Anspruchsinhaber — sie zahlen weder Anwalts- und Gerichtsgebühren noch die ansonsten übliche Erfolgsprovision von Fairplane. Setzt Fairplane ihre Forderung gegen eine Fluggesellschaft durch, erhalten sie diese in voller Höhe ausgezahlt.

Ohne die Versicherung behielte das Fluggastportal jeweils durchschnittlich 24,5 % zzgl. Mehrwertsteuer ein (das reguläre Geschäftsmodell des Unternehmens hat Qamqam in einem gesonderten Testbericht zu Fairplane untersucht). Effektiv verbleiben dem Passagier ohne Versicherung also im Falle eines Ausgleichsanspruchs ca. 70% der Erstattungszahlung ohne Versicherung und volle 100% mit.

Bei einem Mittelstreckenflug beträgt die Differenz immerhin 120 €: 280 € zahlt Fairplane unversicherten Kunden, 400 € ist ihr Anspruch insgesamt wert. Um hiervon im Falle einer Flugunregelmäßigkeit zu profitieren, bezahlt ein Fairtravel-Nutzer jährlich knapp zehn Euro Gebühr an die Fluggastversicherung von Fairplane.

Einschränkungen

Zu bedenken ist aber, dass die Versicherung die 100%ige Entschädigung keineswegs in allen Konstellationen sichert. Sie gilt zunächst einmal nur für solche Verspätungen oder Flugausfälle, bei denen Fairplane eine Entschädigungsberechtigung bejaht. Hält das Fluggastportal die Erfolgsaussichten für zu gering, bleibt das Unternehmen untätig und der Fluggast geht leer aus. Unklar ist zwar, ob bei Versicherten extra kritisch geprüft wird, ob ein gewisser Flug als „Versicherungsfall“ gilt.

In jedem Fall darf ein Fairtravel-Kunde nicht damit rechnen, dass er für alle über dreistündigen Verspätungen und Annullierungen eine Ersatzzahlung erhält. Denn häufig genug entbindet z.B. höhere Gewalt oder ein anderer Entschuldigungsgrund die Airline von ihrer Zahlungspflicht — in solchen Situationen lässt sich folglich keine Entschädigung erstreiten — weder in Höhe von 70% noch in Höhe von 100%. Hier bringt die Versicherung leider jeweils nichts — außer natürlich die Kosten, die jährlich so oder so anfallen. Dies liegt in der Natur jedweder Rechtsschutzversicherung begründet: Fehlen dem Versicherungsnehmer werthaltige Forderungen, die sich höchstwahrscheinlich durchsetzen lassen, geht auch die Versicherung kein Risiko ein und übernimmt keine Verfahrenskosten.

Zudem zieht Fairplane in seiner Versicherungspolice eine weitere Einschränkung ein: Der Fluggast kann jährlich maximal zwei Versicherungsfälle geltend machen. Auch wo auf Flügen eine Entschädigungsberechtigung besteht, muss Fairplane also nur zweimal jährlich Ansprüche für einen Fluggast provisionsfrei verfolgen. Erleidet der Betroffene häufiger Vorfälle, kann er Fairplane zwar trotzdem mit der Anspruchsverfolgung beauftragen. Das Fluggastportal wird dann allerdings nur für die sonst übliche Erfolgsprovision tätig. Hinzu kommt, dass der Versicherungsnehmer in den zwei abgedeckten Fällen immer nur die Provision für die Durchsetzung seines eigenen Anspruchs erspart, nicht etwa für die zugunsten mitreisender Familienangehörige.

Ab wann rentiert sich die Versicherung?

Es ist davon auszugehen, dass Fairplane seine Fluggastversicherung Fairtravel vor allem Kunden ans Herz legt, die sich bereits wegen einer anderen entschädigungsberechtigenden Flugunregelmäßigkeit an das Unternehmen gewandt haben. Sie dürften sich angesichts ihrer eigenen bisherigen Erfahrung am leichtesten für das Versicherungsprodukt begeistern lassen:

Denn im ersten eingereichten unversicherten Fall hatten sie noch die volle Provision von ihrer Ausgleichszahlung abzuziehen, mit der Versicherung sind es dann nur noch 10 Euro — wenn der nächste Vorfall nicht auf sich warten lässt. Die meisten Flugreisenden müssen allerdings (zum Glück) lange auf den nächsten entschädigungsberechtigenden Flug warten. Einfache Verspätungen mögen in der Luftfahrt zwar ein Alltagsphänomen bilden; entschädigungsberechtigende Flugunregelmäßigkeiten bleiben eher die Ausnahme.

Bei den meisten europäischen Airlines fallen nämlich nur 2-3% der Flüge aus oder verspäten sich um mehr als drei Stunden. Und auch hierfür ist häufig höhere Gewalt verantwortlich, bei der eine Fluggesellschaft nicht zur Ausgleichszahlung verpflichtet ist. Hauptursache für Annullierungen und erhebliche Verspätungen sind sicherheitsgefährdende Unwetter. Daneben treten Probleme der Flugsicherheit auf — etwa durch Störungen des Flugleitsystems oder Streiks der Fluglotsen.

Im Ergebnis gehen vermutlich nur 10-20 % hinreichend erheblicher Flugunregelmäßigkeiten auf das Konto von Gründen, die eine Airline beherrschen könnte — beispielsweise technische Defekte oder Erkrankung der Crew. Nur in dieser Fallgruppe lässt sich ein Entschädigungsanspruch mit Erfolg geltend machen.

Rechenbeispiele

Im Ergebnis tritt also im Schnitt auf höchstens jedem 200. Flug eine Flugunregelmäßigkeit auf, die Passagiere tatsächlich zur Ausgleichszahlung berechtigt. Erst wer also 200-mal im Jahr fliegt, dem widerfährt ein Versicherungsfall im Sinne von Fairtravel jährlich. Er würde dank der Versicherung jährlich einmal Fairplanes Provision sparen, also auf der Kurzstrecke 75 €, auf der Mittelstrecke 120 € und auf der Langstrecke 180 €, im Schnitt 125 €. Da dem nur 10 € Versicherungsgebühr gegenüberstehen, lohnt sich für solche Vielflieger Fairtravel.

Bei 100 Flügen im Jahr bzw. zwei pro Woche könnte ein Fluggast immerhin durchschnittlich alle zwei Jahre einen Versicherungsfall einreichen und dann die Provision ersparen – ausgehend von den obigen Werten also 62,50 € pro Jahr.

Schon bei „nur“ 16 Flügen im Jahr kommen Versicherungsfälle jedoch so selten vor, dass das voraussichtliche Provisionsersparnis die Versicherungsgebühr nicht mehr aufwiegt. Wer weniger fliegt, für den ist Fairtravel nur eine weitere Versicherung, die vermutlich so selten gebraucht wird, dass sie sich nicht wirklich rechnet.

Fazit zu Fairtravel

Für Vielflieger kann sich der Abschluss der Fairtravel-Versicherung rechnen. Weniger empfehlenswert erscheint es, die Versicherung allein deshalb abzuschließen, um Provisionsgebühren des Dienstleisters zu vermeiden. Allgemein ist jedem Fluggast zu empfehlen, die Angebote verschiedener Fluggastportale zu vergleichen, bevor ein bestimmter Dienstleister beauftragt wird. Qamqam hat ein Prüfungsformular entwickelt, das anhand der Flugdaten für konkrete Verspätungen und Ausfälle individuell prüft, welches Fluggastportal zu welchen Konditionen Entschädigungen anbietet.

Kam es auf Ihrem Flug zu Unregelmäßigkeiten? Dann probieren Sie unser kostenloses Vergleichsmodul gerne aus, um nachzuschauen, welcher Anbieter Ihnen am besten zu einer Ausgleichszahlung verhelfen kann.

An anderer Stelle haben wir außerdem einen Gesamtvergleich der größten deutschen Fluggastportale vorgenommen. Im Übrigen finden sich im Anwaltsblog von Qamqam grundlegende Erläuterungen zum Anspruch auf Flugentschädigung und dessen Durchsetzung und zu sonstigen Rechten bei Flugverspätung.