Compensation2Go: Erfahrungen, Test & Vergleich

Compensation2Go verhilft Reisenden zu Entschädigungszahlungen von bis zu 600€ für Flugausfälle und -verspätungen. Davon zieht das Unternehmen eine Provision von ca. 35% ab (inkl. Mehrwertsteuer). Aber wo bewegen sich diese Konditionen im Preisvergleich mit anderen Anbietern?

Unser Testbericht liefert Antworten. Wir haben Compensation2Go auch im Jahr 2024 einem Vergleich mit anderen Fluggastportalen unterzogen und hunderte Kundenerfahrungen ausgewertet. Geprüft haben wir Compensation2Go dabei in den einzelnen Testkategorien:
1. Bearbeitungsgebühren
2. Verfahrensdauer
3. Nutzungskomfort
4. Kundenmeinungen

Die wichtigsten Erkenntnisse aus unserem Test von Compensation2Go fassen wir hier schon einmal kurz zusammen:

Compensation2Go für Ihren Fall prüfen. Angebotsvergleich mit Sofortauszahlung

Wie wir zu den einzelnen Testergebnissen zu Compensation2Go kommen, beleuchten wir in einzelnen Abschnitten unseres Artikels zu den verschiedenen Testkriterien. Wir thematisieren der Reihe nach,

  1. welche Provision Compensation2Go einbehält und auf welchen Betrag sich die Auszahlung für Kunden im Ergebnis beläuft.
  2. wie lang die Verfahrensdauer von Compensation2Go ausfällt, also bis die Entschädigung auf dem Konto des Nutzers eingeht.
  3. wie aufwendig es sich für Fluggäste gestaltet, eine Direktzahlung von Compensation2Go zu beantragen und zu erhalten.
  4. welche Kundenmeinungen zur Erfahrung mit Compensation2Go vorherrschen (Auswertung der öffentlichen Rezensionen zum Anbieter).

Ein fünfter Abschnitt behandelt darüber hinaus die Besonderheiten des Dienstes „Coronaritter“ für Ticketerstattungen, dessen Konditionen teilweise von denen für die Flugentschädigung bei Verspätungen abweicht.


Ticket Stewardessen Compensation2Go

Compensation2Go auf dem Prüfstand


Compensation2Go im Qamqam-Ranking

Im Qamqam-Bewertungssystem erreicht Compensation2Go eine gute Gesamtbewertung von 3,8 von 5 möglichen Sternen.

Positiv fällt auf, dass das Portal vor allem eine überdurchschnittlich zügige Bezahlungsdauer und eine hohe Kundenzufriedenheit aufweist. Bestnoten erreicht der Anbieter im Hinblick auf die Geschwindigkeit der Entschädigungszahlung.

Abzüge verzeichnet die Beurteilung von Compensation2Go dagegen bei der Höhe von Ausgleichszahlungen. Sie wurde zwar im Jahr 2020 gegenüber früheren Werten angehoben, fällt im direkten Vergleich aber immer noch niedriger aus als bei manchen Mitbewerbern. Auch in Puncto Komfort sind andere Dienstleister etwas besser aufgestellt: Das schlicht gehaltene Online-Formular von Compensation2Go ist schnell ausgefüllt, scheint Fälle aber nicht abschließend zu erfassen und provoziert dadurch häufiger Rückfragen bei den Nutzern.

Die Ergebnisse unserer Recherche lassen sich bündig wie folgt zusammenfassen. So bewerten wir Compensation2Go in den betrachteten Kategorien:

Provision
Compensation2Go 34,51% (inkl. MwSt.)
Andere Portale ≈ 29% (inkl. MwSt.)
Auszahlung
Compensation2Go max. 392,00€
Andere Portale max. 450,00€
Auszahlungsgeschwindigkeit
Compensation2Go 1-3 Tage
Andere Portale Wochen bis Monate
Komfort
Compensation2Go Okay
Andere Portale Sehr hoch
Kundenbewertungen
Compensation2Go Sehr gut
Andere Portale Ausgezeichnet

Welcher Anbieter leistet die beste Entschädigung für Ihren Flug?

Um Qamqams Testergebnis besser einzuordnen, erläutert nachstehend jeweils ein Folgeabschnitt, wie Compensation2Go in den verschiedenen Untersuchungskategorien abschneidet. Nach und nach erläutert der Testbericht die wichtigsten Konditionen des Angebots von Compensation2Go.

Wer erfahren möchte, wie sich verglichen damit die Konkurrenz schlägt, erhält zusätzliche Informationen dazu in unserer Gesamtübersicht, die acht größere Fluggastportale auf dem deutschen Markt nebeneinander vorstellt.

Wollen Sie die Angebote der verschiedenen Anbieter zu einem ganz bestimmten Flug vergleichen, verwenden Sie hierfür am besten unseren eigens zu diesem Zweck entwickelten Vergleichsrechner.

Höhe der Entschädigung

Seitenteiler Auszahlungshöhe mit 3 Sternen Grafik

Art. 7 Abs. 1 der FluggastrechteVO räumt jedem Flugreisenden das Recht auf eine Ausgleichspauschale ein, wenn ein Flug ausfällt oder sich um mehr als drei Stunden verspätet. In solchen Fällen ergibt sich pro Passagier ein Anspruch gegen die ausführende Airline auf Zahlung von

  • 250 Euro auf Kurzstrecken,
  • 400 Euro auf Mittelstrecken und
  • 600 Euro auf Langstrecken.

Veräußert man derartige Forderungen an Compensation2Go, berechnet das Unternehmen eine Marge in Höhe von 29%, auf die noch einmal 19% Mehrwertsteuer addiert werden. Effektiv behält Compensation2Go somit etwas weniger als 35% der gesetzlichen Entschädigungshöhe; nur gut 65% verbleiben dem Fluggast. Dem Kunden überweist das Unternehmen also pro abgetretenem Entschädigungsanspruch bzw. pro Person

  • 164 € bei Kurzstreckenflügen,
  • 262 € bei Mittelstreckenflügen und
  • 392 € bei Langstreckenflügen.

Verglichen mit früheren Auszahlungsbeträgen handelt es sich bei diesen Werten schon um angehobene Beträge; in früheren Jahren bot  Compensation2Go nur eine Entschädigungshöhe auf dem Niveau von Wir kaufen deinen Flug. Von solchen Konkurrenten hebt sich der Anbieter durch die Preissenkung ab.

Da die Provision intuitiv gesehen immer noch recht happig erscheint, mag sich manch einer vielleicht fragen: Wie marktüblich sind Gebühren wie die von Compensation2Go? Der nachfolgende Abgleich mit den Zahlen der anderen Fluggasthelfer gibt Antworten:

Entschädigungshöhe von Compensation2Go im Vergleich

Entschädigungshöhe großer deutscher Fluggastportale im Vergleich
Portal Entschädigung
EUclaim max. 393,00€
Provision:
Ø37,98% (inkl. MwSt.)
Ersatz-Pilot max. 450,00€
Provision:
25-29% (inkl. MwSt.)
FairPlane max. 425,10€
Provision:
≈ 29% (inkl. MwSt.)
Flug-Verspaetet.de max. 390,00€
Provision:
35-50% (inkl. MwSt.)
Airhelp max. 390,00€
Provision:
35-50% (inkl. MwSt.)
Compensation2Go max. 392,00€
Provision:
34,51% (inkl. MwSt.)
EUflight max. 400,08€
Provision:
33,32% (inkl. MwSt.)
Flightright max. 400,08€
Provision:
23,8-52,36% (inkl. MwSt.)
Wir kaufen deinen Flug max. 350,10€
Provision:
41,65% (inkl. MwSt.)

Compensation2Go erreicht im Preisvergleich gegenüber Mitbewerbern einen der hinteren Plätze, wenngleich einige Portale wie WirkaufendeinenFlug noch höhere Provisionssätze einbehalten. Insbesondere InkassoPortale sowie ein anderer Direktentschädiger zahlen ihren Kunden jedoch etwas mehr.

In der Rubrik Entschädigungshöhe erzielt Compensation2Go deshalb drei Sterne von bestmöglichen fünf. Welche Ergebnisse die übrigen Fluggastportale in der besagten Kategorie vorweisen können, zeigt ein Vergleich der bedeutendsten Anbieter auf dem deutschsprachigen Markt.

Dauer bis zur Auszahlung

Seitenteiler Geschwindigkeit Service mit 5 Sternen Grafik

Die Erfahrung mit Compensation2Go kennzeichnet sich vor allem durch ihre Kürze. Schon der Name lässt erkennen, dass es sich um einen so genannten Sofortentschädiger handelt. Die Auszahlung der Entschädigung gibt es also nicht nach monatelangem Warten, sondern gewissermaßen „to go“ bzw. kurze Zeit nach der Beantragung über das Online Formular.

Wie ansonsten nur EUflight und Ersatz-Pilot verzichtet Compensation2Go darauf, alternativ Inkasso-Leistungen anzubieten oder mit Rechtsschutzversicherungen zu kooperieren. Die konsequente Selbstbeschränkung der Produktpalette hält den Webauftritt erfrischend übersichtlich:

Im Mittelpunkt des Geschäftsmodells steht klar erkennbar der Forderungskauf. Dieser funktioniert für Kunden folgendermaßen: Nach positiver Prüfung ihres Falls im Online-Formular überweist Compensation2Go Nutzern gegen Übertragung ihres Anspruchs binnen Stunden oder zumindest wenigen Tagen den jeweils zugesagten Betrag abhängig von der Flugdistanz.

Der Anbieter verspricht insofern sogar eine „Auszahlung in 24 Stunden“; gemeint ist damit vermutlich der Zeitpunkt der Anweisung nach erfolgreicher Prüfung des abzutretenden Anspruchs — der Zahlungseingang beim Nutzer verzögert sich dann noch, bis die Bank den Zahlungsauftrag eingebucht hat.

Erspart bleibt dem Kunden somit die bei Inkasso-Verfahren übliche Wartezeit. Bei solchen Verfahren muss sich der geschädigte Fluggast nämlich meist Wochen bis Monate und manchmal sogar Jahre gedulden, bis eine Forderung erfolgreich gegen die Airline durchgesetzt ist.

Zu beachten ist dennoch: Sofortentschädigung heißt bei Compensation2Go (und auch nicht anders wo) wirklich die sofortige Zahlung nach Nutzung des OnlineFormulars. Die Eingaben im Web und auch ein dortiges positives Prüfungsergebnis sind immer nur indikativ; anschließend folgt noch eine manuelle Kontrolle und erst nach tatsächlicher Bestätigung des Antrags kommt es unverzüglich zur eigentlichen Zahlung.

So ergibt es sich aus § 3 Abs. 1 der AGB, dass ein Auszahlungsanspruch erst zustande kommt, sobald Compensation2Go den Online-Antrag geprüft hat und auf weitere Anfrage eine Auszahlungsbestätigung erteilt. Die Anweisung der Bankgutschrift findet mithin erst statt, sobald der Kunde

  1. sämtliche etwaigen Rückfragen von Compensation2Go zufriedenstellend beantwortet hat,
  2. sämtliche von Compensation2Go erbetenen Dokumente eingereicht hat (z.B. Bordkarte und unterzeichneten Forderungskaufvertrag) und
  3. Compensation2Go das angestrebte Geschäft bestätigt (was naturgemäß nur während der Arbeitszeiten erfolgen kann, also zumindest an Sonn- und Feiertagen nur eingeschränkt).

Erwarten kann der Kunde eine Auszahlung also je nach Lage des Falls und Wochentag der Beantragung binnen 1-3 Tagen. Das ist zwar nicht „sofort“ im Sinne von „augenblicklich“, aber ohne Frage zügig — auch im Vergleich zu anderen Fluggastportalen:

Entschädigungsdauer von Compensation2Go im Vergleich

Entschädigungsdauer großer deutscher Fluggastportale im Vergleich | Qamqam
Portal Dauer bis Auszahlung
Compensation2Go 1-3 Tage
Ersatz-Pilot 1-3 Tage
EUflight 1-3 Tage
Wir kaufen deinen Flug 1-3 Tage
Airhelp Wochen bis Monate
EUclaim Wochen bis Monate
FairPlane Wochen bis Monate
Flightright Wochen bis Monate
Flug-Verspaetet.de Wochen bis Monate

Die Gegenüberstellung zur Konkurrenz veranschaulicht, dass die Geschwindigkeit der Zahlungen von Compensation2Go dem Marktstandard der Sofortentschädiger entspricht. Naturgemäß enteilt diese Geschwindigkeit merklich der Verfahrensdauer von Inkasso-Portalen wie Flightright, wo sich Kunden erst bis zur erfolgreichen Durchsetzung von Forderungen gegen die Airline gedulden müssen.

Diese Beobachtungen gestatten zwei Rückschlüsse: Einerseits ist die kurze Dauer bis zur Entschädigung bei Compensation2Go kein Alleinstellungsmerkmal. Andererseits hebt sich der Anbieter in Sachen Geschwindigkeit spürbar von den Inkasso-Portalen ab und steht keinem anderen Konkurrenten in diesem Punkt nach.

Deshalb verleiht Qamqam Compensation2Go unter dem Kriterium Verfahrensdauer volle fünf Sterne. Wie unsere Bewertung der anderen Dienstleister diesbezüglich im Einzelnen ausfällt, erörtert übrigens unser Vergleich der wichtigsten Anbieter im deutschsprachigen Raum.

Aufwand für Nutzer

Seitenteiler Komfort mit 3 Sternen Grafik

Die Einstiegshürde für einen Entschädigungsantrag  an Compensation2Go liegt denkbar niedrig: Um den Service in Anspruch zu nehmen, beginnt man auf der Hauptseite der Online-Präsenz die Verwendung eines Erfassungsformulars. Dazu gibt man Start und Ziel des verzögerten Fluges an.

Es folgen einige weitere Abfragen zum Vorfall und zur Person des Antragstellers. Insgesamt lässt sich dieser Schritt in wenigen Minuten durchspielen; dann kann die Eingabe bereits finalisiert werden.

Sobald der Kunde seinen Antrag abgeschickt hat, prüft das Portal die Angaben. Sind mögliche Rückfragen geklärt und alle Dokumente vervollständigt, gestattet Compensation2Go dem geschädigten Fluggast, die Auszahlung gegen Abtretung seines Anspruchs anzufordern.

Anders als bei der eigenhändigen Rechtsverfolgung muss der Kunde bei alledem für nichts in Vorleistung treten — weder für die Vorprüfung noch für die sonstige Tätigkeit von Compensation2Go.

Gleiches gilt für etwaige Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Stattdessen muss Compensation2Go einen angekauften Anspruch auf eigene Rechnung und eigenes Risiko von der Airline einfordern. Der guten Ordnung wegen weisen wir jedoch darauf hin, dass insoweit alle anderen Fluggastportale ebenfalls das Erfolgsrisiko übernehmen.

Immerhin hebt sich Compensation2Go von Inkasso-Portalen dadurch ab, dass die Abwicklung bereits nach wenigen Tagen mit Auszahlung der Entschädigung endet. Anschließende Rücksprachen dürften die absolute Ausnahme sein; bei Inkasso-Dienstleistern kommen sie hingegen regelmäßig vor, weil das Verfahren hier erst nach Durchsetzung der Forderung gegen die Airline mit einer Zahlung an den Kunden endet.

Da wir die Verfahrensdauer bereits unter einem separaten Bewertungskriterium geprüft haben, fließt der damit verbundene zusätzliche Koordinationsbedarf nur noch eingeschränkt in die Beurteilung des Aufwands ein.

Maßgeblich ist hier vor allem der Umfang und die Umständlichkeit der Ersterfassung im unmittelbaren Vorfeld und Nachgang des Vertragsschlusses. Wie schlägt sich Compensation2Go unter diesem Gesichtspunkt gegenüber der Konkurrenz?

Komfort von Compensation2Go im Vergleich

Komfort großer deutscher Fluggastportale im Vergleich | Qamqam
Portal Nutzerkomfort
Ersatz-Pilot Sehr hoch
Flightright Sehr hoch
EUflight Hoch
EUclaim Hoch
FairPlane Hoch
Airhelp Okay
Compensation2Go Okay
Flug-Verspaetet.de Okay
Wir kaufen deinen Flug Okay

Verglichen mit anderen Fluggastportalen fällt das OnlineFormular des Dienstleisters Compensation2Go eher simpel aus. Das hat Vor- und Nachteile: Zum einen gelingt die Erstprüfung zügig und verlangt kaum 5 Minuten Aufwand. Zum anderen müssen dafür in der anfänglichen Prüfung Lücken in Kauf genommen werden. Das kann Fragen im Nachgang provozieren und den Prozess in die Länge ziehen.

Positiv ist insofern zwar die TelefonHotline, die zumindest bei kundenseitigen Verständnisfragen eine schnelle Klärung verspricht. Gleichwohl erspart sie nur bedingt Rückfragen von Compensation2Go, da die Hotline ja nur Nutzern eine Möglichkeit zur raschen Rücksprache einräumt und nicht dem Seitenbetreiber umgekehrt.

Dass die Flugunregelmäßigkeit manuell eingetragen werden muss und offenbar nicht schon anhand der Flugdaten von einer Datenbank abgerufen wird, erhöht den Eingabeaufwand ebenfalls geringfügig über das Maß mancher Mitbewerber. Mangels direkten Rückgriffs auf Datenbanken erhöht sich zudem das Risiko nachträglicher Absagen, d.h. für den Kunden vergeblicher Mühen bei der Eingabe, die Compensation2Go erst infolge des nachgelagerten manuellen Abgleichs mit Datenpunkten mit einer Absage quittieren kann.

Anbietern wie EUclaim gelingt es dagegen durch die Rückkopplung des Entschädigungsrechners mit externen Datenbanken, schon automatisch anhand der Einträge zum angefragten Flug eine fundierte Auskunft zur Entschädigungsberechtigung zu liefern. Hier beantwortet die Datenbank meist schon von sich das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, die einen Anspruch ausschließen.

Sonderbar erscheint es außerdem, dass die Online-Maske von Compensation2Go bereits auf der Hälfte des Prüfungsverfahrens eine E-Mail-Adresse des Nutzers abfragt, während die Eingabe der Personaldaten erst später folgt. Die bei anderen Konkurrenten bewährte und für den Eingebenden strukturierter wirkende Trennung der Abfrageblöcke zu Flug- und Personaldaten wird so durchbrochen.

Hinzukommt, dass Compensation2Go offenbar auf im Hintergrund eingerichtete Plausibilitätsüberprüfungen verzichtet. Solche setzen dagegen einige Mitbewerber ausgiebig ein, um etwa eine fehlerhafte Eingabe der Flugnummer oder des Flugdatums oder eines verpassten Anschlussfluges zu hinterfragen.

Dadurch lassen sich Flüchtigkeitsfehler der Kunden meist schon im Online-System beheben, was Rückfragen und spätere Korrekturen erspart. Indem Compensation2Go solche Vorabchecks nur begrenzt durchführt, wird gelegentlich ein zusätzlicher Mehraufwand riskiert.

Zwar erreicht auch das Online-Formular von Compensation2Go in optischer und technischer Hinsicht ein gutes Maß an Benutzerfreundlichkeit und ermöglicht meist schon eine solide Vorprüfung eines eingegebenen Falls. Andere Fluggastportale setzen dennoch teilweise Prüfsysteme ein, die Falldaten noch stringenter, automatisierter und systematischer abfragen. Wer hier besonders punkten kann, verdeutlicht die Gegenüberstellung etlicher wichtiger deutscher Fluggastportale.

Vor diesen Hintergrund erhält Compensation2Go in der Kategorie Komfort nur drei von fünf möglichen Sternen. Welche Fluggastportale den Weg zur Ausgleichszahlung Kunden noch bequemer bahnen, erörtert dieser Beitrag.

Bewertungen durch Kunden

Seitentrenner Kundenbewertung mit 4 Sternen

Bei Compensation2Go drückt schon der Name aus, dass der Anbieter Nutzern besonders bequem zu einer Entschädigung verhilft. Zentrales Verkaufsargument ist insofern die kurze Auszahlungsdauer. Interessant ist nun zu sehen, wie gut dieses Geschäftsmodell in der Praxis funktioniert bzw. wie es die Nutzer einschätzen.

Dafür lohnt ein Blick auf die Kundenbewertungen: Auf dem Rezensionsportal Ausgezeichnet.org erzielt das Unternehmen eine Gesamtbewertung von 4,96 von 5 Punkten (Stand: 6.3.2024). Insgesamt berichten dort immerhin gut 500 Kunden über ihre Erfahrung mit Compensation2Go. Die meisten davon vergaben zum Recherchezeitpunkt die Bestnote.

Die meisten jüngeren Bewertungen erhielt das Unternehmen daneben über Finanztip. Hier gaben inzwischen etwa 300 Kunden eine Bewertung ab, davon 94% eine positive, 3% eine neutrale und 3% eine negative (Stand: 24.04.2024).

Außerdem erhielt das Unternehmen bislang eine Handvoll Google Bewertungen. Die gut 200 Rezensenten verorten das Unternehmen im Schnitt bei 4,6 von 5 Sternen (Stand: 24.04.2024).

Größere Portale konnten demgegenüber inzwischen teilweise über die 50-fache Menge an Kundenbewertungen sammeln. Im Interesse eines möglichst objektiven Vergleichs fällt das für Qamqam aber nicht weiter ins Gewicht: Die Größe eines Fluggastportals bzw. die Menge seiner Kundenbewertungen allein kann kein Indiz für die Qualität sein; das verdeutlichen unter anderem unsere Testberichte von Flightright und Fairplane.

Augenfällig ist die geringe Zahl der Rezensionen von Compensation2Go trotzdem, weil das Unternehmen eigentlich zu den ältesten Direktentschädigern zählt und bereits seit Anfang 2016 am Markt aktiv ist. Insofern überrascht es, dass über die Hälfte der Bewertungen erst ab 2019 abgegeben wurde. Im Jahr 2018 belief sich die Gesamtzahl der Bewertungen auf Ausgezeichnet.org auf lediglich sechs Stück. Dabei handelt es sich um eine kaum noch repräsentative Summe.

Auffällig ist darüber hinaus, dass ein erheblicher Teil der Rezensionen in 2020 und 2021 in unregelmäßigen Abständen veröffentlicht wurde: Während bis Ende August insgesamt weniger als 50 Bewertungen sukzessive ergingen, häuften sich insgesamt 52 zwischen dem 25.08. und dem 06.09. Die meisten davon datierten direkt auf den 25.08. und die unmittelbaren Folgetage. Eine ähnliche Häufung ließ sich Ende September ab dem 25.09. beobachten, wo noch einmal in wenigen Tagen 28 Bewertungen von Compensation2Go veröffentlicht wurden. Zwischen Ende September 2020 und Anfang 2021 kam anschließend auf ausgezeichnet.org keine einzige neue Bewertung hinzu. Mitte Januar 2021 wurde dann wieder binnen weniger Tage Dutzende neue Rezensionen veröffentlicht. Diese Wellenbewegung der Bewertungen setzt sich seitdem über Jahre fort: Im Oktober 2022 häuften sich zum Beispiel noch einmal die Bewertungen. Seit Januar 2023 erhielt Compensation2Go hingegen über ausgezeichnet.org bis heute nicht eine einzige neue Bewertung (Stand: 24.04.2024).

Solche Unregelmäßigkeiten lassen sich zum Beispiel dadurch erklären, dass das Unternehmen punktuell eine gewisse Menge an Rezensenten gleichzeitig darum gebeten hat, ihre Meinung zu veröffentlichen. Derartige Häufungen sind dagegen vermutlich nicht das Zufallsergebnis einer routinemäßigen automatisierten Einladung von Kunden im laufenden Geschäftsbetrieb. Dies ist insoweit relevant, als eine manuelle Aufforderung zur Bewertung zu einem bestimmten Zeitpunkt die Kundenerfahrung aus zwei Gründen nur unvollständig wiedergibt. Erstens bleibt unklar, ob das wiedergegebene positive Bild Compensation2Go auch in Phasen zutreffend widerspiegelt, in denen kaum Kundenbewertungen veröffentlicht wurden (zwischen Ende September 2020 und Mitte Januar 2021 erging zum Beispiel keine einzige Kundenbewertung). Zweitens lassen manuelle Kundenbefragungen anders als routinemäßige automatisierte Einladungen zur Meinungspreisgabe eine gewisse Selektion zu: Compensation2Go kann bei der Zusammenstellung der angefragten Personen zum Beispiel Kunden aussparen, bei denen eine kritische Meinungsäußerung erwartet wird.

Wir neigen deshalb in unserer Gesamtbewertung zur Vorsicht: Unstreitig erkennen lässt sich zwar die ganz überwiegende Zufriedenheit der Kunden mit der Leistung von Compensation2Go. Es bleibt allerdings zu bedenken, dass bei dem Volumen der Bewertungen nicht auszuschließen ist, dass kritische Zwischentöne dennoch vorhanden und lediglich unterrepräsentiert sind.

Der folgende Vergleich mit Mitbewerbern verdeutlicht insoweit, dass mancher Konkurrent von Compensation2Go mindestens ebenbürtige Gesamturteile auf Bewertungsportalen erzielt, Restzweifel durch eine gefestigtere Datenbasis aber ausschließen kann. Gleichzeitig gilt es anzuerkennen, dass Compensation2Go durchaus im oberen Mittelfeld rangiert und etliche Portale in Sachen Kundenzufriedenheit hinter sich lässt.

Kundenzufriedenheit von Compensation2Go im Vergleich

Kundenzufriedenheit großer deutscher Fluggastportale im Vergleich | Qamqam
Portal Kundenbewertung
Ersatz-Pilot 4,9/5 (Trustpilot)
EUflight 4,96/5 (Ausgezeichnet.org)
EUclaim 4,6/5 (Trustpilot)
Airhelp 4,6/5 (Trustpilot)
Compensation2Go 4,6/5 (Google)
FairPlane 4,8/5 (Trustpilot)
Flightright 4,8/5 (Trustpilot)
Flug-Verspaetet.de 4,5/5 (Trustpilot)
Wir kaufen deinen Flug 4,1/5 (Trustpilot)

Um die Einschätzung zusätzlich zu substantiieren, hat Qamqam das Feedback der Nutzer von Compensation2Go im Detail ausgewertet:

Erfreuliche Erfahrungen

Vermehrt begeistert die Nutzer durchaus verständlich die hohe Auszahlungsgeschwindigkeit. Die kurze Wartezeit schätzen etliche Kunden ausdrücklich als Verdienst von Compensation2Go.

Die Zuverlässigkeit und Geschwindigkeit der Kompensation entschädigen dabei nach Auffassung etlicher Rezensenten auch für die erheblichen Provisionen: Aus ihrer Sicht kann Compensation2Go den im Namen verkörperten Selbstanspruch einlösen und seine zentralen Verkaufsargumente in der Praxis ausleben. Die Erfahrung mit Compensation2Go fällt im Gesamtbild häufig sehr positiv aus.

Dazu passt es, dass es Compensation2Go offenbar zumeist gelingt, auch etwaige Schwierigkeiten bei der Nutzung des Online-Tools oder Klärungen im Nachgang der Vorprüfung im Netz auszuglätten, indem der Anbieter eine TelefonHotline bereitstellt. Ausweislich der Rezensionen ist diese freundlich und kompetent besetzt und überzeugt durch die bereits auf der Website gelieferte Angabe eines persönlichen Ansprechpartners.

Ferner loben Kunden häufig, dass Compensation2Go die Auszahlung nach Verfahrensabschluss unverzüglich in die Wege leitet. Das rundet das positive Erscheinungsbild ab, das Kunden von der als reibungslos wahrgenommenen Abwicklung gewinnen.

Kritische Erfahrungen

In letzter Zeit bemängeln einige Kunden, dass die Auszahlung letztlich doch nicht binnen 24 Stunden erfolgte wie versprochen, sondern etwas länger dauerte. Ein Nutzer berichtet auf Ausgezeichnet.org sogar, dass die Überweisung erst auf Nachfrage hin stattfand. Bisher bilden solche Fälle aber scheinbar die Ausnahme.

Weiterhin bemängelte ein Nutzer von Compensation2Go im Mai 2019 auf Ausgezeichnet.org, ihm sei statt einer Direktzahlung nur ein Durchsetzungsversuch nach dem Inkasso-Modell wie bei Flightright angeboten worden. Begründet wurde dies seitens des Anbieters offenbar mit zu großen Unwägbarkeiten bei der Durchsetzung. Als sich der Nutzer daraufhin entschied, stattdessen den Anspruch selbstständig geltend zu machen, gelang es ihm nach eigener Aussage gleichwohl, in kurzer Zeit eine Zahlung der Fluggesellschaft zu erwirken.

Bezeichnend an der Rezension ist unterdessen, dass der Geschäftsführer von Compensation2Go den Kunden seiner Schilderung zufolge gebeten hatte, die besagte kritische Beurteilung wieder zu entfernen. Dies provoziert Fragen hinsichtlich der Kritikfähigkeit des Anbieters im Besonderen und seines Geschäftsgebarens im Allgemeinen.

Beachtlich ist, dass bisher wenig Kritik zu den hohen Provisionen von Compensation2Go aufgekommen ist. Diese nimmt man bei anderen Sofortentschädigern dagegen durchaus wahr. Dies könnte als Indiz für die positive Resonanz auf die Provisionssenkung zu werten sein. Angesichts der Menge der Bewertungen mag sich der Umstand auch daraus erklären, dass die Menge der öffentlichen Kundenmeinungen noch kein repräsentatives Niveau erreicht hat.

Das gilt auch für andere Aspekte, die Kunden von Sofortentschädigern häufiger kritisieren, etwa die zu selektive Ablehnung von Grenzfällen oder die Umständlichkeit des noch etwas unterkomplexen OnlineTools, das eine manuelle Nachprüfung erforderlich macht.

Dadurch, dass man Bemerkungen hierzu in den Kommentaren vermisst, lässt sich keine verlässliche Aussage darüber treffen, ob Compensation2Go solchen Vorwürfen erfolgreich entgeht. Ebenso gut mag die eingeschränkte Stichprobe der öffentlich wiedergegebenen Kundenerfahrung erklären, wieso man hierzu nichts liest.

Zur Aussagekraft der Erfahrungsberichte

Worauf sich Nutzer von Compensation2Go also einlassen, ist ein gewisses Maß an Restunsicherheit hinsichtlich der Erfahrung mit dem Portal, die im Ergebnis an dieser Stelle ebenso positiv wie negativ überraschen kann.

Richtig dürfte allerdings sein, dass Compensation2Go einige Nutzer mehr betreute, als eine öffentliche Bewertung abgaben. Dies kennt man so auch von den anderen Fluggastportalen; es sollte bei dem hiesigen Unternehmen ähnlich gelegen sein. Zu deren genauen Eindrücken von der Inanspruchnahme des Dienstleisters fehlen naturgemäß öffentlich einsehbare Dokumentationen. Eine Aussage hierzu ist also nicht ganz leicht.

Unstreitig spricht aber gerade das Fehlen entsprechender Rezensionen dafür, dass die Betroffenen weder genug Begeisterung noch Frustration verspürten, um eine Stellungnahme publik zu machen. Dies legt es nahe, dass die allermeisten Nutzer mit dem Service von Compensation2Go durchschnittlich zufrieden waren.

Auf dieser Grundlage verbucht Compensation2Go in der Rubrik der Kundenbewertungen vier von fünf möglichen Sternen. Wo die anderen Dienstleister in den Augen der Kunden rangieren, bespricht ansonsten unser Vergleich der meisten großen deutschen Anbieter.

Coronaritter-Service für Ticketerstattungen in Corona-Fällen

Erstattung des Ticketpreises statt verspäteter Beförderung

Ähnlich wie Flightright und FairPlane stellte Compensation2Go zeitweise einen Dienst zur Verfügung, über den Fluggäste bei coronabedingten ersatzlosen Ausfällen von Flügen, Veranstaltungen und Pauschalreisen ihre Ansprüche auf Erstattung des Buchungspreises ohne Kostenrisiko durchsetzen lassen konnten. Hiermit beauftragen ließ sich sich Compensation2Go seit Mitte 2020 auf der speziell eingerichteten Webseite coronaritter.de.
Allerdings können inzwischen keine neuen Fälle eingereicht werden (Stand: 24.04.2024). Das Unternehmen erklärt dies mit „der hohen Nachfrage“.

Schenkt man dem Glauben, ist nicht ausgeschlossen, dass Compensation2Go künftig den Ticketerstattungsservice noch einmal aufs Neue anbietet. Für diesen Fall möchten wir seine Eckdaten kurz erläutern, um Betroffenen eine Orientierung zu bieten, ob es sich unter Ausschöpfung der Verjährungsfristen noch lohnt, auf eine etwaige Rückkehr des Angebots zu warten, statt auf einen Konkurrenten zurückzugreifen.

Auffällig niedrig war bei Coronaritter die Provision, die Compensation2Go für die Erstattungshilfe verlangte. Sie betrug bloß 10%, wobei nicht klar war, ob sich dieser Betrag zuzüglich oder inklusive Umsatzsteuer verstand. Zumindest in Fällen, in denen ein Gerichtsverfahren erforderlich ist, unterschritt der Gebührensatz aber so oder so die Kosten der Konkurrenzdienste von FairPlane und Flightright. Sie behalten in solchen Konstellationen nämlich knapp 30% des erstattbaren Buchungspreises; dem Kunden werden von ihnen also bloß gut 70% ausgezahlt. Bei Compensation2Go wären es immerhin ca. 90% gewesen, solange der Dienst verfügbar war.

Zugleich ist aber zu beachten, dass der Anbieter Ticketerstattungen erst nach erfolgreicher Durchsetzung ausgezahlt hätte und nicht sofort nach Beauftragung wie im Falle des klassischen Entschädigungsdienstes für Flugverspätungen. Wer also keinen Gutschein von seiner Fluggesellschaft möchte und stattdessen eine Barerstattung mithilfe von Coronaritter bevorzugte, hätte sich auf gewisse Wartezeiten einstellen müssen. Denn je nachdem, ob ein Gerichtsverfahren erforderlich ist, konnte es bis zur Auszahlung Monate dauern. Unter diesem Aspekt war der Service von Compensation2Go mit dem von FairPlane und Flightright vergleichbar.

Wie er unter den übrigen Bewertungskriterien abschneidet, können Sie die vorherigen Abschnitten unseres Testberichts entnehmen. Außer im Hinblick auf die Auszahlungsgeschwindigkeit und die Provision ergeben sich keine Abweichungen zum Produkt der Express-Entschädigungen. Insofern gilt unsere Beurteilung von Compensation2Go in den übrigen Kategorien auch für den neuen Dienst zur Ticketerstattung „Coronaritter“.

Compensation2Go oder ein anderer Anbieter?

Ist der Anbieter für meinen Fall geeignet?

Ob man sich für Compensation2Go oder einen Mitbewerber entscheiden sollte, hängt davon ab, welche Prioritäten man als Kunde setzt. Grundsätzlich ist jedem betroffenen Fluggast zu raten, kurz die Angebote unterschiedlicher Fluggastportale gegenüber zu stellen, bevor eins davon ausgewählt wird. Wichtig ist dabei, sich die genauen Konditionen für den Fall anzusehen.

Gerade bei kürzeren Flügen, die noch nicht lange zurückliegen, weist Compensation2Go unter den Sofortentschädigern durchaus attraktive Konditionen aus: Umgekehrt profitieren Betroffene insbesondere auf Langstreckenflügen bei Inkasso-Portalen oder auch bei Ersatz-Pilot von deutlich geringeren Provisionen.

Wie hoch im Kurs Compensation2Go für einen Nutzer steht, dürfte sich daneben auch danach richten, wie schnell ein Fluggast zu einer Entschädigung gelangen möchte und wie relevant für ihn ein komfortables Online-Tool bei der Beantragung ist.

Um all diese Daten bündig auszuwerten und für den konkreten Fall die Angebote der einzelnen Portale vergleichen zu können, stellt Qamqam ein unkompliziertes Prüfungsformular bereit. Anhand der kurzen Eingabe der Flugdaten prüft unser System individuell für konkrete Verspätungen und Ausfälle, zu welchen Konditionen Compensation2Go hier eine Direktentschädigung gewähren würde und zu welchen es alternative Anbieter tun.

Ereignete sich auf Ihrem Flug eine Unregelmäßigkeit? Dann testen Sie gern unser kostenloses Vergleichsmodul und erfahren Sie in wenigen Minuten, welcher Anbieter Ihnen am schnellsten und zuverlässigsten zur größtmöglichen Ausgleichszahlung verhilft. Im Übrigen gelangen Sie hier zur Webplattform von Compensation2Go.

Seitentrenner Vergleich der Fluggastportale

Worauf haben Fluggäste ein Anrecht außer auf eine pauschale Entschädigung?

Von der Ausgleichspauschale von bis zu 600 € haben die meisten Fluggäste schon gehört. Nur wenige Passagiere wissen aber, dass die EU-FluggastrechteVO Airlines ihnen auch darüber hinausgehende Rechte einräumt. Airlines müssen nämlich meistens weitere Maßnahmen außer einer pauschalen Geldleistung erbringen, um Unannehmlichkeiten geschädigter Passagiere zu kompensieren.

Beispielsweise fällt es in die Verantwortung der Fluggesellschaften, bei Verspätungen bis zum Folgetag zusätzlich für die Unterbringung von Passagieren in einem Hotel aufzukommen. Schon nach zwei Stunden Wartezeit ergibt sich daneben ein Anspruch auf Verpflegung. Erstattungsansprüche ergeben sich für Reisende nach der Rechtslage zudem bei Gepäckverlust oder -verspätung und sonstigen quantifizierbaren Schäden. Hier begründen zuweilen das Montrealer Übereinkommen und das deutsche Schuldrecht Ersatzforderungen gegenüber der befördernden Airline.

Wann genau diese Rechte bestehen und wie man sie durchsetzt hat Qamqam ebenfalls zusammengetragen: Einen Gesamtüberblick zu Fluggastrechten bei Flugverspätung bietet dieser Beitrag. Unter welchen Voraussetzungen ein Passagier bei Ausfall oder Verspätung Anspruch auf Flugentschädigung nach der FluggastrechteVO hat, zeigt auch unsere Komplettübersicht zum europäischen Recht auf Flugentschädigung.

Weiterführende Erläuterungen zu ihren Rechten aus der EU-FluggastrechteVO erhalten betroffene Flugreisende außerdem unter folgenden Adressen:

  • Stiftung Warentest erörtert in diesem Beitrag, wann genau Airlines zur Ausgleichszahlung verpflichtet sind. Der Beitrag richtet sich vor allem an Fluggäste, die erfahren wollen, wann sich Fluggesellschaft tatsächlich auf „außergewöhnliche Umstände“ berufen und Zahlungen verweigern können.
  • Stiftung Warentest erklärt außerdem in diesem Beitrag, wann sich Betroffene bei Verspätung ihres Gepäcks auf Kosten der Airline essentielle Kofferinhalte nachkaufen dürfen.
  • Nähere Informationen zu Fluggastrechten und Ansprüchen aus der EU-FluggastrechteVO erhalten Sie außerdem auf den Seiten des Luftfahrt-Bundesamtes.
  • Der ADAC hat sich ebenfalls mit der Entschädigung von Fluggästen befasst. Dieser Beitrag liefert einen ausführlichen Gesamtüberblick.
  • Eine umfassende Darstellung des Themenkomplexes „Fluggastrechte“ bietet ansonsten der zugehörige Wikipedia-Beitrag.