EUclaim 2024: Erfahrungen, Test und Vergleich
EUclaim erkämpft für Fluggäste gegen Airlines bis zu 600€ Entschädigung pro Person und behält dafür 29% von der Entschädigungssumme UND eine Verwaltungsgebühr von 33€ pro Person als Erfolgsprovision. Hierbei mag man sich fragen: Lohnt sich die Beauftragung zu diesem Preis, obwohl andere Fluggastportale wie Ersatz-Pilot und FairPlane deutlich weniger Provision verlangen?
Eine kompakte Antwort liefert das Ergebnis unseres Tests von EUclaims Service gleich im nächsten Abschnitt. Zugrunde liegt dem unter anderem unsere Auswertung von über 7.000 Berichten von Fluggästen, die schon Erfahrungen mit EUclaim gemacht haben.
Im Einzelnen haben wir überprüft,
1. in welcher Höhe EUclaim eine Provision für sich behält und wie viel Entschädigung Nutzer unterm Strich ausgezahlt bekommen,
2. wie sich die Dauer des EUclaim-Verfahrens bis zur Auszahlung der Entschädigung gestaltet,
3. mit welchem Aufwand ein Fluggast rechnen muss, um das Angebot von EUclaim zu beanspruchen,
4. was Kunden nach ihrer Erfahrung mit EUclaim lobend erwähnen und was sie bemängeln (Zusammenfassung der Einträge auf Bewertungsportalen).
Die Ergebnisse unseres Tests und Preisvergleichs zu EUclaim fallen zusammengefasst wie folgt aus:
EUclaim für Ihren Fall prüfen. Angebotsvergleich mit Sofortauszahlung
EUclaim auf dem Prüfstand
Gesamtergebnis
Im Qamqam-Bewertungssystem erzielt EUclaim mit 3,5 Sterne von 5 möglichen ein durchschnittliches Ergebnis. Unter den Inkasso-Portalen belegt der Anbieter einen mittleren Platz.EUclaim kennzeichnen aufgrund einer kürzlichen Preiserhöhung inzwischen leider eher niedrige Entschädigungen und im Vergleich zu Mitbewerbern bloß leicht überdurchschnittliche Kundenbewertungen. Trotzdem sind die meisten Kunden mit dem Anbieter zufrieden.
Der Service von EUclaim lässt sich nicht ganz so komfortabel nutzen wie die Marktführer: Zwar hat EUclaim sein Online-Formular inzwischen überarbeitet und erkennt etliche Flugdaten ohne händische Beschreibung des genauen Vorfalls. Die Abfrage erreicht den Usability-Standard einiger anderer getesteter Plattformen aber noch nicht vollständig.
Außerdem ist es EUclaim als Inkasso-Portal nicht möglich, Fluggästen eine Entschädigung direkt nach Beauftragung auszuzahlen. Bei einer Nutzung von EUclaim sind also hohe Wartezeiten möglich.
Die Ergebnisse unserer Recherche lassen sich bündig zusammenfassen — EUclaim schlägt sich unter den geprüften Gesichtspunkten wie folgt:
Provision | |
---|---|
Ø37,98% (inkl. MwSt.) | |
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Andere Portale | ≈ 29% (inkl. MwSt.) |
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Auszahlung | |
max. 393,00€ | |
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Andere Portale | max. 450,00€ |
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Auszahlungsgeschwindigkeit | |
Wochen bis Monate | |
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Andere Portale | 1-3 Tage |
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Komfort | |
Hoch | |
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Andere Portale | Okay |
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Kundenbewertungen | |
Sehr gut | |
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Andere Portale | Ausgezeichnet |
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Um die Bewertung durch Qamqam besser zu verstehen, finden Sie in den Folgeabschnitten unsere Prüfungsberichte zu den einzelnen Untersuchungskategorien. Schritt für Schritt gibt dieser Beitrag Auskunft über den Service von EUclaim.
Wer wissen will, wie im Vergleich dazu andere Portale abschneiden, erhält weitere Informationen hierzu auf dieser Seite, die die größten deutschen Anbieter gegenüberstellt.
Wenn Sie die Angebote der verschiedenen Dienste im Falle eines ganz bestimmten Fluges vergleichen möchten, nutzen Sie gerne unser eigens hierfür entwickeltes Prüfungsmodul.
Artikel 7 Absatz 1 der europäischen Fluggastrechte-Verordnung gewährt Flugreisenden für kurzfristige Flugausfälle und beträchtliche Verspätungen das Recht auf eine Ausgleichszahlung von
- 250 € bei Flugdistanzen von unter 1.500 km,
- 400 € auf Flugdistanzen bis 3.500 km und
- 600 € auf Flugdistanzen von mehr als 3.500 km.
Setzt man solche Forderungen mit EUclaim durch, berechnet das Unternehmen davon für seine Dienste seit dem 01.01.2024 einschließlich Mehrwertsteuer 29% plus eine Verwaltungsgebühr von 33€ als Provision. So ergibt es sich aus Ziffer 6.1 der AGB von EUclaim. Die neuerdings zusätzlich berechnete Verwaltungsgebühr führt dazu, dass die Provision durchschnittlich 38% der Entschädigungsforderung entspricht.
Unterm Strich erhält ein Fluggast von EUclaim also lediglich
- 144,50 € bei Kurzstreckenflügen,
- 251,00 € bei Mittelstreckenflügen und
- 393,00 € bei Langstreckenflügen.
Dabei gelten diese Werte bloß bei vollumfänglicher Durchsetzung eines Anspruchs. Gelingt es EUclaim nur, einen Vergleich mit der Airline zu schließen, bewegt sich der ausgezahlte Betrag darunter. Geregelt ist dies in Ziffer 4 der AGB von EUclaim.
Scheitert die erfolgreiche Verfolgung von Forderungen wie in etwa jedem 50. Gerichtsverfahren komplett, entgeht dem Fluggast sogar insgesamt eine Entschädigung. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Fluggesellschaft während der Durchsetzung Insolvenz anmelden muss.
Hierzu kommt es durchaus häufiger: Zahlungsunfähig wurden allein in den letzten Jahren etwa Wow Air, Condor, Alitalia, Air Berlin, Flybe, Germania, Niki und Small Planet. Hier punkten im Vergleich zu EUclaim die so genannten Sofortentschädiger damit, dass sie gegenüber Kunden in Vorleistung treten. Sie übernehmen anders als Inkasso-Portale das Bonitätsrisiko, das heißt die Gefahr, dass die Fluggesellschaft vor der endgültigen Durchsetzung einer Forderung insolvent wird.
Entschädigungshöhe von EUclaim im Vergleich
Portal | Entschädigung |
---|---|
EUclaim | max. 393,00€ |
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Provision: | |
Ø37,98% (inkl. MwSt.) | |
Ersatz-Pilot | max. 450,00€ |
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Provision: | |
25-29% (inkl. MwSt.) | |
FairPlane | max. 425,10€ |
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Provision: | |
≈ 29% (inkl. MwSt.) | |
Flug-Verspaetet.de | max. 390,00€ |
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Provision: | |
35-50% (inkl. MwSt.) | |
Airhelp | max. 390,00€ |
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Provision: | |
35-50% (inkl. MwSt.) | |
Compensation2Go | max. 392,00€ |
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Provision: | |
34,51% (inkl. MwSt.) | |
EUflight | max. 400,08€ |
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Provision: | |
33,32% (inkl. MwSt.) | |
Flightright | max. 400,08€ |
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Provision: | |
23,8-52,36% (inkl. MwSt.) | |
Wir kaufen deinen Flug | max. 350,10€ |
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Provision: | |
41,65% (inkl. MwSt.) |
Im Hinblick auf die Höhe der Entschädigung erreicht EUclaim im Preisvergleich gegenüber Konkurrenten eine durchschnittliche Platzierung.
Das Unternehmen liegt verglichen mit den anderen Fluggastportalen im hinteren Mittelfeld. Immerhin verlangt EUclaim gerade bei Langstreckenflügen gegenüber den Sofortentschädigern einige Prozente weniger Provision.
Unter den Inkasso-Portalen verlangt EUclaim weiterhin weniger Provision als Flightright und Airhelp, wenn geklagt werden muss. Bei Kurz- und Mittelstreckenflügen bietet EUclaim hingegen meist schlechtere Konditionen als Ersatz-Pilot. Denn dämpft die zusätzliche Verwaltungsgebühr von 33 Euro pro Passagier verhältnismäßig stark die Auszahlungshöhe. Sie entspricht über 13% des Nennwertes der Entschädigung auf Kurzstreckenflügen von 250 Euro. Effektiv beläuft sich hier die Provision von EUclaim auf über 42%.
Vorteilhaft wirkt sich allerdings umgekehrt aus, dass EUclaim bei längeren Verfahren die Höhe erstrittener Verzugszinsen nach eigener Aussage vollständig an die Kunden auskehrt. Geregelt ist dies in den Ziffern 3.4 und 5.2 der AGB von EUclaim. Zahlt eine Airline beispielsweise erst nach einem Jahr, erhalten Kunden dadurch bei einem Entschädigungsanspruch wegen eines verzögerten Mittelstreckenfluges ca. 12 Euro zusätzlich.
Die Entschädigungshöhe verbleibt somit zumindest dort das Verkaufsargument für den Dienstleister, wo ein Entschädigungsanspruch wegen eines Flugproblems auf der Langstrecke besteht und sich gegen eine Airline richtet, gegen die regelmäßig geklagt werden muss. Aber selbst hier zahlen manch andere Fluggastportale noch höhere Entschädigungsbeträge aus.
Ausgezeichnet wird EUclaim daher in der Kategorie der Entschädigungshöhe mit drei von fünf Sternen.
Wie andere Fluggastportale in dieser Kategorie abschneiden, zeigt dieser Vergleich der größten Anbieter im deutschsprachigen Raum.
EUclaim agiert vornehmlich als Inkasso-Dienstleister. Die Tätigkeit des Unternehmens besteht also nicht in einer Sofortentschädigung gegen Forderungsabtretung, sondern in der Verfolgung von Ansprüchen im Namen des Kunden. Daher überweist EUclaim eine Entschädigung erst, nachdem die Airline eine Forderung bezahlt hat.
Je nach Zahlungsbereitschaft der Fluggesellschaft und nach Lage des Einzelfalls können die Auszahlungszeiten erheblich variieren. In manchen Konstellationen leisten Airlines relativ bald nach anfänglichen Aufforderungen.
Leitet EUclaim den Beitrag unverzüglich weiter, beläuft sich die Wartezeit eines Kunden auf „bloß“ drei bis fünf Wochen zwischen Beauftragung von EUclaim und Zahlungseingang auf dem Konto des Geschädigten. Dabei handelt es sich leider um den günstigsten Fall.
Laut Kundenbewertungen ereignen sich ebenfalls häufig Streitigkeiten, in denen EUclaim gezwungen ist, Anwälte hinzuzuziehen oder sogar Klage zu erheben.
Eine außergerichtliche Verfolgung des Anspruchs durch einen Anwalt dauert hierbei ein bis drei Monate. Sie beginnt außerdem frühestens, sobald EUclaim sie für erforderlich halten muss. Andernfalls darf das Unternehmen einer Fluggesellschaft nämlich keine Anwaltskosten aufbürden, sondern hat sie eigenständig auszugleichen.
Als notwendig gilt eine anwaltliche Rechtsverfolgung dann, wenn eine Fluggesellschaft einer Zahlungsaufforderung von EUclaim keine Folge leistet. Erst wenn die ursprüngliche Zahlungsfrist ereignislos verstreicht und der Airline ggf. eine von ihr erbetene Fristverlängerung eingeräumt wird, kommt die Beauftragung eines Anwalts überhaupt in Betracht.
Deren Zwischenschaltung macht zusätzlichen Koordinationsaufwand nötig und führt in der Regel auch dazu, dass der Entschädigungsbetrag zunächst auf das Treuhandkonto der Kanzlei gezahlt wird, ehe er von dort seinen Weg zum Kunden findet.
Muss ein Rechtsanwalt die Airline zur Zahlung auffordern und gelingt ihm dies, ergeben sich für Kunden insgesamt Wartezeiten von zwei bis vier Monaten. Ignoriert eine Fluggesellschaft anwaltliche Aufforderungen und lässt es auf ein Gerichtsverfahren ankommen, ist — zum Leidwesen des Geschädigten — noch mehr Geduld gefragt.
Wie lange die Durchsetzung dauert, richtet sich vor allem danach, ob die verklagte Fluggesellschaft in Deutschland, im EU-Ausland oder einem Drittstaat ansässig ist. Gegen deutsche Airlines können Verfahren auf Deutsch geführt werden. Ansonsten sind zusätzliche Verzögerungen denkbar, weil Schriftsätze übersetzt werden müssen. Hinzutreten können Verzögerungen wegen der Überlastung der Gerichte.
Daneben schöpfen Airlines ihre prozessualen Möglichkeiten regelmäßig aus, um Gerichtsverfahren künstlich in die Länge zu ziehen. Hierzu beantragen sie beispielsweise Fristverlängerungen für ihre Klageerwiderung und erbitten sich Gelegenheiten zur zweiten und dritten Stellungnahme.
Ebenfalls nutzen Fluggesellschaften gerne das Recht aus § 495a S. 2 ZPO und lassen — ungeachtet des geringen Streitwerts — einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen. Dessen Festsetzung durch das zuständige Gericht verlagert eine Entscheidung weiter nach hinten. All das nimmt Zeit in Anspruch.
Ziehen sich Prozesse gegen inländische Fluggesellschaften bis zur Zahlung in der Regel über vier bis zehn Monate, dauern sie gegen ausländische Airlines teilweise über Jahre. Kundenbewertungen schildern mitunter Gerichtsverfahren, in denen erst nach zwei oder drei Jahren ein Urteil ergangen ist. Solche Rechtsstreitigkeiten sind zwar die Ausnahme, kommen jedoch gelegentlich vor.
Um diesen Befund einzuordnen, stellt sich die Frage, ob mit solchen Auszahlungszeiten auch bei anderen Fluggastportalen zu rechnen ist. Da die Verfahren je nach Fluggesellschaft und Art der Flugunregelmäßigkeit unterschiedlich lange dauern können, lässt sich dies zwar nicht pauschal beantworten. Tatsache ist aber, dass die Auszahlung bei etlichen Fluggastportalen schneller gelingt. Dies zeigt folgende Gegenüberstellung:
Entschädigungsdauer von EUclaim im Vergleich
Portal | Dauer bis Auszahlung |
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Compensation2Go | 1-3 Tage |
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Ersatz-Pilot | 1-3 Tage |
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EUflight | 1-3 Tage |
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Wir kaufen deinen Flug | 1-3 Tage |
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Airhelp | Wochen bis Monate |
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EUclaim | Wochen bis Monate |
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FairPlane | Wochen bis Monate |
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Flightright | Wochen bis Monate |
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Flug-Verspaetet.de | Wochen bis Monate |
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Im Durchschnitt dauert die Auszahlung gemessen an der bisherigen Erfahrung mit EUclaim einige Monate. Wie alle Inkasso-Dienstleister liegt EUclaim damit in Sachen Auszahlungsdauer deutlich hinter sogenannten Sofortentschädigern.
Im direkten Vergleich können die Sofortentschädiger vor allem damit punkten, dass ihr Geschäftsmodell eine besonders kurzfristige Entschädigung erlaubt: Geschädigte Fluggäste erhalten Ausgleichszahlungen binnen weniger Tage — und gänzlich unabhängig davon, ob die Airline tatsächlich zahlt.
Entsprechend muss EUclaim — wie alle Inkasso-Dienste — in der Kategorie Auszahlungsdauer Abstriche in Kauf nehmen und kann lediglich drei von fünf möglichen Sternen verbuchen. Welche Fluggastportale zu schnellerer Entschädigung verhelfen, diskutiert dieser Beitrag, der die größten Anbieter im deutschsprachigen Raum gegenüberstellt.
EUclaim reduziert den Aufwand für Kunden relativ weitreichend. Umfangreiche manuelle Eingaben zu den Flugdaten entfallen dank Rückgriff auf Datenbanken. Dafür kommt es aber mit gewisser Wahrscheinlichkeit nach Ersteingabe noch zu Rückfragen, weil die Abfrage nicht restlos alle Falldaten erfasst.
Nutzern bleibt ein derartiger zusätzlicher Klärungsbedarf nur bei zwei anderen Fluggastportalen im Vergleich häufiger erspart, bei denen die Online-Formulare von vornherein gründlicher prüfen. So muss im Nachgang der Online-Prüfung weniger per manueller E-Mail-Korrespondenz geklärt werden. EUclaim ebnet den Weg zur Ausgleichszahlung demgegenüber durchschnittlich komfortabel.
Komfort von EUclaim im Vergleich
Portal | Nutzerkomfort |
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Ersatz-Pilot | Sehr hoch |
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Flightright | Sehr hoch |
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EUflight | Hoch |
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EUclaim | Hoch |
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FairPlane | Hoch |
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Airhelp | Okay |
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Compensation2Go | Okay |
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Flug-Verspaetet.de | Okay |
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Wir kaufen deinen Flug | Okay |
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Qamqam prämiert das Fluggastportal in dieser Einzelkategorie deshalb mit vier von fünf möglichen Sternen. Ergänzt seien nachstehend noch einige Details zum Aufwand des Entschädigungsprozesses bei EUclaim.
Ein wichtiger Vorzug des Dienstes von EUclaim dabei gleich zu Beginn: Wer das Unternehmen Fluggastrechte durchsetzen lässt, dem entsteht kein Kostenrisiko.
Man braucht also für die Mühen bei der Rechtsverfolgung nicht in Vorleistung treten — weder für die Aktivitäten des Portals noch für Anwaltskosten oder Gerichtsgebühren. Nur im Erfolgsfall überlässt ein Fluggast EUclaim eine reine Erfolgsgebühr.
Dazu sei bemerkt: Die Übernahme des Kostenrisikos ist kein Alleinstellungsmerkmal von EUclaim, sondern ein Wesensmerkmal aller Fluggastportale. Gleichwohl grenzt sie das natürlich von der eigenständigen Durchsetzung ab. Hier muss der Fluggast Anwalts- und Gerichtskosten vorschießen und erhält sie nur im Erfolgsfall zurückerstattet. Darum kümmert sich bei Inanspruchnahme der Plattform natürlich EUclaim: Auch bei einem erfolglosen Durchsetzungsversuch muss der Kunde hier keine Kosten tragen.
Gegenüber anderen Fluggastportalen besteht allerdings folgende Einschränkung, die bereits mehrere Nutzer beanstandet haben: Entscheidet sich ein Kunde nachträglich gegen die Durchsetzung mit EUclaim, etwa weil ihm die Wartezeit zu lange dauert, stellt ihm das Portal den bisherigen Aufwand in Rechnung. So normiert es die Kündigungsklausel in Ziffer 3.8. der AGB von EUclaim.
In den ersten vierzehn Tagen steht dem Kunden selbstverständlich noch sein gesetzliches Widerrufsrecht zu; bis dahin kann er seine Entscheidung für einen Anbieter in jedem Fall noch zurücknehmen.
Erstattungspflichtiger Aufwand entsteht EUclaim zudem nicht schon bei Beauftragung, sondern erst sobald das Portal die Auseinandersetzung mit der Airline beginnt. Ab dann drohen allerdings Kosten bei Auftragsabbruch. Man sollte sich an EUclaim also nur binden, wenn man notfalls bereit ist, die Rechtsverfolgung abzuwarten, selbst wenn sich die endgültige Durchsetzung hinauszögert.
Positiv fällt demgegenüber auf, dass EUclaim in jüngerer Vergangenheit sein Online-Formular erheblich verschlankt hat. Schon nach einigen Angaben kommt das Unternehmen zu einer Ersteinschätzung des Anspruchs. Möglich macht es die Rückanbindung an eine externe Datenbank, mit deren Angaben zum Verlauf des Fluges das Unternehmen Fälle vorfiltern kann. Sie erspart es Fluggästen oftmals sogar, die Ursache der Flugunregelmäßigkeit zu benennen, damit EUclaim deren Entschädigungsberechtigung abschätzen kann.
Zu beachten ist allerdings, dass die schnelle Ersteinschätzung gelegentlich zulasten der Gründlichkeit geht. Daraus folgt manchmal die vorschnelle Ablehnung entschädigungsberechtigter Fälle.
Nach eigener Aussage verneint EUclaim automatisiert im Online-Formular eine Entschädigungsberechtigung zwar nur, nachdem eine bestimmte Flugverbindung einmalig manuell geprüft wurde. Dies reduziert immerhin die Fälle, in denen versehentlich zu Unrecht ein Anspruch verneint wird.
Ganz ausgeschlossen sind solche Konstellationen indes nicht. Das zeigen vereinzelte Bewertungen von Kunden bei Mitbewerbern, die bei EUclaim zunächst eine Absage erhielten, deren Forderung ein Konkurrent aber offenbar dennoch durchsetzen konnte. Wie lässt sich diese abweichende Bewertung von Fällen erklären?
Verspätet sich eine Maschine an einem Tag mit Streiks oder schlechten Witterungsbedingungen ausnahmsweise aus anderem Grund, erscheint es denkbar, dass das Formular von EUclaim hier im Zweifelsfall höhere Gewalt bejaht und eine Entschädigungsberechtigung verneint.
Dabei käme eine sorgfältigere Überprüfung möglicherweise zu einem anderen Befund. Damit ein Kunde eine solche bei EUclaim erwirkt, müsste er eine manuelle Anfrage per E-Mail stellen. Dabei lässt sich von außen schwer beurteilen, ob das Unternehmen bereit ist, den Zusatzaufwand einer erneuten händischen Prüfung zu übernehmen. Die Formulierung der Ablehnung im Online-Formular klingt allerdings sehr endgültig und lädt nicht unbedingt dazu ein, noch einmal ein Entschädigungsgesuch per E-Mail zu stellen.
Umgekehrt wird das Unternehmen nicht umhin kommen, nach der Erstprüfung nachträglich zumindest noch personenbezogene Sachverhaltsdaten zu erörtern. Denn keine externe Datenbank außer vielleicht die einer Fluggesellschaft selbst kann aussagen, ob ein individueller Passagier zum Beispiel an einem verspäteten Flug teilgenommen hat. Dieser Umstand ist allerdings relevant für seine Entschädigungsberechtigung und deshalb unbedingt zu kontrollieren, ehe sich ein Fluggastportal über einen durchzusetzenden Anspruch im Klaren sein kann.
Dank des erheblichen Rückgriffs auf vorhandene Flugdaten gerät der Entschädigungsrechner von EUclaim ansonsten dennoch präziser als die Abfragemodule vieler Mitbewerber. Entsprechend wird EUclaim in der Kategorie Komfort mit vier von fünf möglichen Sternen prämiert.
Zusätzlich sei bemerkt, dass ein geringer Zusatzaufwand Kunden freilich im Nachgang gerade dort noch entsteht, wo ein Anwalt zur Durchsetzung der Entschädigung beauftragt werden muss. Hierfür ist gesondert jedenfalls noch eine Vollmacht mit Originalunterschrift auszustellen. So verlangt es § 80 S. 1 ZPO zur Legitimation eines Rechtsanwalts im Gerichtsverfahren.
Vom Instrument der formlos möglichen Inkasso-Zession macht EUclaim ausweislich der AGB keinen Gebrauch. Relativierend ist jedoch anzumerken, dass auch ein Forderungskauf oder eine Inkasso-Abtretung zu Beweiszwecken schriftlich dokumentiert werden sollte.
EUclaim betont auf seiner Website stolz die hohe Kundenzufriedenheit mit dem gebotenen Service und die Auszeichnung in mehreren Rankings. Aber wie äußern sich die Nutzer selbst?
Das Bewertungsportal Trustpilot führt EUclaim mit einem TrustScore von insgesamt 4,6 von 5 Sternen (Stand: 10.10.2024). Insgesamt erzählen dort über 7.000 Nutzer von ihren Eindrücken. Die Nutzer des Fluggastportals wirken also überwiegend zufrieden, wenngleich zunehmend kritische Zwischentöne zu vernehmen sind.
Kundenzufriedenheit von EUclaim im Vergleich
Portal | Kundenbewertung |
---|---|
Ersatz-Pilot | 4,9/5 (Trustpilot) |
|
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EUflight | 4,96/5 (Ausgezeichnet.org) |
|
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EUclaim | 4,6/5 (Trustpilot) |
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Airhelp | 4,6/5 (Trustpilot) |
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Compensation2Go | 4,6/5 (Google) |
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FairPlane | 4,8/5 (Trustpilot) |
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Flightright | 4,8/5 (Trustpilot) |
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Flug-Verspaetet.de | 4,5/5 (Trustpilot) |
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Wir kaufen deinen Flug | 4,1/5 (Trustpilot) |
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Der Vergleich mit sonstigen Anbietern macht deutlich, dass EUclaim damit innerhalb der Branche nur einen der mittleren Plätze einnimmt.
Nachstehend betrachten wir das Feedback im Einzelnen. Wir erläutern, was im Wesentlichen für den hohen Zufriedenheitsgrad der Nutzer verantwortlich ist und an welcher Stelle Kunden Verbesserungspotenzial identifiziert haben.
Lob
Die veröffentlichte Erfahrung mit EUclaim erklärt sich zunächst aus der generellen Zufriedenheit mit dem Umstand, dass die Durchsetzung der Forderungen gelingt und überhaupt eine Entschädigung gezahlt wird.
Damit allein hebt sich EUclaim allerdings noch nicht von Mitbewerbern ab. Auch diese verhelfen ihren Kunden in den allermeisten Fällen auf die eine oder andere Weise zu einer Auszahlung. Dass bei EUclaim Nutzer besonders zahlreich hierauf verweisen, könnte auf Bekanntheit und Größe des Unternehmens beruhen.
Im Besonderen schätzen Kunden außerdem — durchaus erwartbar — die hohe Erfolgsquote und die zügige Auszahlung nach Durchsetzung Ausweislich der ausgewerteten Erfahrung mit EUclaim verfolgt der Anbieter jedoch ganz überwiegend die positiv im Online-Formular geprüften Forderungen erfolgreich.
Kunden können also damit rechnen, dass die Nutzung des Dienstes von EUclaim in der Regel zu einer Entschädigung führt. Erfreulich finden Rezensenten bei ihrer Erfahrung mit EUclaim außerdem die Beharrlichkeit des Unternehmens. So finden sich in einschlägigen Foren (wie z.B. Holidaycheck) Berichte von Fluggästen, die belegen, dass EUclaim auch langwierige Verfahren nicht scheut.
Im Übrigen verfügt EUclaim über ein europaweites Netzwerk von Partnerkanzleien und kann daher auch Forderungen im EU-Ausland durchsetzen. Das erhöht das Spektrum der Fälle, die EUclaim bearbeiten kann und führt zu selteneren Abweisungen wegen einer unzugänglichen ausländischen Rechtsordnung.
Allerdings ist dem Feedback einiger Kunden zu entnehmen, dass bei der Durchsetzung von Forderungen im Ausland zusätzliche Gebühren anfallen können. Dadurch erhöht sich die effektiv zu leistende Provision.
Lobend äußern sich Kunden des Portals außerdem über die Transparenz des Abwicklungsprozesses: Besonders Kunden, die sich auf länger andauernde Entschädigungsverfahren einstellen müssen, scheinen zu schätzen, dass sie sich über den Stand des Prozesses informieren können. Dies scheint eine Reihe von Kunden zu veranlassen, ihre Erfahrung mit EUclaim als positiv zu bewerten.
Kritik
Auf Unmut stoßen vor allem längere Wartezeiten, die das Wesen des Geschäftsmodells mit sich bringt. Zwar trifft EUclaim keine Schuld, wenn es zahlungsunwillige Fluggesellschaften auf eine Klage anlegen und der Verfahrensausgang sich hinausschiebt. Zudem verweist EUclaim zuletzt vermehrt auf eine Überlastung der Gerichte. Gleichwohl zeigen Sofortentschädiger, dass es durchaus möglich ist, Kunden nicht bis zur endgültigen Auszahlung durch die Airline zu vertrösten.
In den Vorwürfen schwingt insoweit mit, dass EUclaim trotz einer Provision von durchschnittlich 38% das Risiko eines offenen Verfahrensausgangs nicht bereitwillig schultert. Das Problem vergrößert sich dadurch, dass EUclaim offenbar in gleichgelagerten Fällen laut manchen Kundenaussagen erst taktisch eine Klage für eine Forderung voranschiebt. Erst nach gerichtlicher Entscheidung über diese beginnt die Durchsetzung der übrigen Ansprüche. Das reduziert zwar das Prozesskostenrisiko, verlängert aber die Verfahren zum Nachteil der Fluggäste und trübt ihre Erfahrung mit EUclaim.
Darüber hinaus bemängeln einige Kunden, EUclaim breche gelegentlich Verfahren wider Erwarten ab, falls sich herausstellt, dass die Durchsetzung schwerer fällt als anfangs angenommen. Kritisiert wird vor allem die Widersprüchlichkeit der Aussagen. So bemerke der Anbieter gelegentlich erst im laufenden Verfahren die Aussichtslosigkeit, während er entsprechende Fälle anfangs noch als erfolgsträchtig eingestuft habe. Das führt zu Unverständnis. Betroffene Kunden fragen sich, weshalb sie sich überhaupt die Mühe einer Beauftragung gemacht haben und nicht schon im ersten Schritt eine genauere Untersuchung ihrer Fälle erfolgte.
Verstärkt wird dieser unangenehme Eindruck noch, weil sich manche Flugreisende laut ihrem Feedback in einer solchen Situation nachträglich an ein anderes Portal wandten und dieses ihre Forderungen oftmals erfolgreich durchsetzen konnte. EUclaim gibt hierzu seinerseits zu bedenken, dass sich manchmal im Voraus nicht hinreichend absehen lässt, ob womöglich außergewöhnliche Umstände die Flugunregelmäßigkeit verursacht haben und einen Entschädigungsanspruch ausschließen.
In diesen Fällen kann der Anbieter ein gewisses Restrisiko im Voraus nicht vermeiden, zumal EUclaim erklärtermaßen auch Grenzfälle zur Bearbeitung annimmt. Das spricht zuvorderst für einen couragierten Einsatz zugunsten von Verbraucherrechten.
Umgekehrt darf der Kunde nicht damit rechnen, dass dieser soweit reicht, dass EUclaim bei Beauftragung in solchen ungewissen Fällen bedingungslos durch alle Instanzen geht, wenn sich die Erfolgsaussichten nach anfänglichen Durchsetzungsversuchen eintrüben. Letzteres wäre aber wohl auch zuviel verlangt, sodass EUclaim als wirtschaftlich handelndem Unternehmen hier kaum ein Vorwurf zur Last fällt.
Ansonsten kritisiert der eine oder andere Kunde, dass bei EUclaim gelegentlich Statusupdates zum Stand des Verfahrens erst auf Nachfrage erfolgen.
Als verwirrend nehmen es einige Nutzer ferner wahr, dass ihnen wegen der anwaltlichen Forderungsdurchsetzung zwei Ansprechpartner gegenüberstehen: EUclaim und eine Kanzlei. Das erhöht zusätzlich den Kommunikationsaufwand. Zuletzt ist die entsprechende Kritik hieran aber merklich zurückgegangen. Scheinbar zeigen EUclaims Umstellungen in den Kooperationsverhältnissen mit Partnerkanzleien inzwischen Wirkung.
Wiederholt beargwöhnten Kunden außerdem die Qualität einiger Partneranwälte und im Besonderen deren unzureichende Kommunikationskompetenz. Weiterhin kam es in der Vergangenheit zuweilen zu Problemen in der Buchhaltung von Partnerkanzleien. Offensichtlich wurden Zahlungen der Airlines manchmal erst auf Nachfrage weitergeleitet.
EUclaim hat hierauf mittlerweile reagiert und Mitte 2018 die Kanzlei gewechselt, die sich um die Durchsetzung der Ansprüche von Kunden kümmert. Soweit sich das Resultat schon absehen lässt, gingen die Beschwerden in diesem Punkt daraufhin zurück. Die weitere Entwicklung halten wir im Blick.
Zur Aussagekraft der gesichteten Bewertungen
Die Menge verfügbarer Erfahrungsberichte scheint auf den ersten Blick beeindruckend; sie ermöglicht ein gefestigtes Urteil, das sich auf ein breites Spektrum von Einzelmeinungen stützt.
Dennoch fällt auf, dass der Fundus öffentlicher Bewertungen im Verhältnis zur Kundenzahl insgesamt wie eine bloße Stichprobe wirkt. Nach eigenem Bekunden prüfte EUclaim nämlich über zwei Millionen Anfragen auf seiner Website. Zugleich erfährt man auf dem Firmenprofil unter Trustpilot, dass der Anbieter binnen 12 Monaten bloß etwas mehr als 600 Bewertungen sammelt.
Wenn man die überschaubare Zahl an anderer Stelle (z. B. in Kommentarbereichen anderer Webseiten oder Foren) geleisteter und nicht verifizierter Bewertungen ausklammert, berichtet also nicht einmal jeder sechzigste Kunde öffentlich über seine Erfahrung mit EUclaim.
EUclaim weist in Sachen Kundenzufriedenheit im Vergleich zu Mitbewerbern Ergebnisse im oberen Mittelfeld vor. Entsprechend wird das Portal in der Kategorie mit nur vier von fünf Sternen beurteilt. Wie sich die andere Dienstleister in dieser Kategorie geschlagen haben, thematisiert dieser Vergleich der größten deutschen Anbieter.
Eine Entscheidung für oder gegen EUclaim hängt vor allem davon ab, worauf Nutzer individuell Wert legen. Daher ist jedem Fluggast zu empfehlen, die Angebote verschiedener Fluggastportale zu vergleichen, bevor ein bestimmter Dienstleister beauftragt wird.
Es kann sich im Einzelfall durchaus lohnen, einen Blick auf die Mitbewerber von EUclaim zu werfen: Sie verlangen zwar teilweise etwas höhere Provisionen, zahlen die Entschädigungssumme aber mitunter deutlich schneller aus. Qamqam hat ein frei verwendbares Prüfungsformular entwickelt, das anhand der Flugdaten für konkrete Verspätungen und Ausfälle individuell prüft, welches Fluggastportal zu welchen Konditionen Entschädigungen anbietet.
Kam es auf Ihrem Flug zu Unregelmäßigkeiten? Dann probieren Sie das kostenlose Vergleichsmodul gerne aus, um nachzuschauen, welcher Anbieter Ihnen am besten zu einer Ausgleichszahlung verhelfen kann.
Ansonsten geht es hier zum Online-Portal von EUclaim.
Was kann Fluggästen neben einer Entschädigung zustehen?
Dem Großteil der Fluggästen ist nicht bekannt, dass Fluggesellschaften durch die EU-FluggastrechteVO nicht nur zu Ersatzzahlungen verpflichtet werden. Tatsächlich haben Airlines die Unannehmlichkeiten geschädigter Fluggäste auch auf anderem Wege zu lindern.
So müssen sie zusätzlich für eine Beherbergung in einem Hotel und den entsprechenden Transport aufkommen, wenn ein Flug gänzlich entfällt oder sich bis zum Folgetag verspätet. Schon ab zweistündiger Verspätung besteht ein Anspruch auf Verpflegung.
Auch wenn Gepäck beschädigt wurde oder anderer quantifizierbare Schäden entstanden sind, kann die EU-FluggastrechteVO entsprechende Ansprüche gegenüber der Airline begründen.
Qamqam hat übersichtlich zusammengefasst, was geschädigten Fluggästen neben einer Ausgleichszahlung zustehen kann. Dieser Beitrag bietet einen Gesamtüberblick zu Fluggastrechten bei Flugverspätung. Unter welchen Voraussetzungen ein Passagier bei Ausfall oder Verspätung Anspruch auf Flugentschädigung nach der FluggastrechteVO hat, zeigt auch unsere Komplettübersicht zum europäischen Recht auf Flugentschädigung.
Weitere Informationen zu Rechten aus der EU-FluggastrechteVO finden Geschädigte zudem unter folgenden Adressen:
- Stiftung Warentest untersucht in diesem Beitrag, wann Airlines zu Entschädigungszahlungen verpflichtet sind. Der Beitrag adressiert vor allem Fluggäste, die wissen wollen, wann sich Fluggesellschaften berechtigt auf „außergewöhnliche Umstände“ berufen und Ausgleichszahlungen verweigern können.
- Stiftung Warentest bespricht in diesem Beitrag, wann sich Geschädigte bei Verspätung ihres Gepäcks auf Kosten der Airline das Notwendigste nachkaufen dürfen.
- Nähere Informationen zu Ihren Fluggastrechten aus der EU-FluggastrechteVO erhalten Sie außerdem auf den Seiten des Luftfahrt-Bundesamtes.
- Der ADAC hat sich ebenfalls mit der Fluggastentschädigung befasst. Dieser Beitrag gibt einen kompakten Gesamtüberblick.
- Eine umfassende Darstellung rund um das Thema „Fluggastrechte“ bietet auch der gleichnamige Wikipedia-Eintrag.
Wissen kompakt
Nützliche Fakten und häufig gestellte Fragen in kompakter Form. 2
# 1
Setzt man Entschädigungsforderungen mit EUclaim durch, berechnet das Unternehmen davon für seine Dienste einschließlich Mehrwertsteuer 34-42% (inklusive Mehrwertsteuer). Im Ergebnis erhält ein Fluggast von EUclaim also:
- 144,50 € bei Kurzstreckenflügen,
- 251,00 € bei Mittelstreckenflügen und
- 393,00 € bei Langstreckenflügen.
Damit liegt EUclaim verglichen mit den Konditionen von Konkurrenten im Mittelfeld.
# 2
EUclaim ist ein Fluggastportal: Das Unternehmen setzt für Passagiere bei Flugverspätung oder -ausfall Ansprüche auf Entschädigung durch. Dafür verlangt EUclaim nur im Erfolgsfall eine Provision von 34-42% (inklusive Mehrwertsteuer). Dieser Provisionssatz liegt höher als der vieler Konkurrenten. Diverse andere Fluggastportale bieten günstigere Konditionen.
Seit 2007 hat EUclaim nach eigenen Angaben schon über 500.000 Fluggästen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche helfen können.