Erfahrung mit Fairplanes Kofferentschädigung:
Provisionshöhe, Kundenmeinung, Auszahlungsdauer
FairPlane verfolgt für Flugreisende inzwischen auch Ansprüche auf Gepäckentschädigung und berechnet dafür eine Erfolgsprovision von ca. 30%. Dabei verspricht FairPlanes Gepäckservice Fluggästen, ohne Kostenrisiko für die Beschädigung, Verspätung oder den Verlust ihres aufgegebenen Gepäcks eine Entschädigung von bis zu 1.600 € pro Person zu erreichen. Wir haben uns gefragt: Lohnt sich dieses Angebot oder gibt es bessere Alternativen?
Um dies zu beantworten, hat Qamqam FairPlanes Kofferentschädigung 2020 eingehend untersucht und bewertet. Unser Beitrag liefert einen Gesamtüberblick und anschließend detaillierte Erläuterungen zu Provisionshöhe, Auszahlungsdauer, Komfort und den Kundenbewertungen zum Gepäckentschädigungsdienst von FairPlane.
Um den Gepäckservice von FairPlane bewerten zu können, hat Qamqam geprüft,
- wie viel Provision FairPlane von der eingeforderten Gepäckentschädigung einbehält und welche Summe Kunden ausgezahlt wird,
- wie lange es bis zur Auszahlung der Entschädigung dauert,
- welcher Aufwand einem Kunden entsteht, um FairPlanes Gepäckentschädigungsangebot in Anspruch zu nehmen,
- was Kunden an FairPlanes Dienst vor allem schätzen und was ihnen negativ aufgefallen ist.
FairPlanes Gepäckentschädigung auf dem Prüfstand
Gesamtergebnis
Mit 4,3 von 5 möglichen Sternen erzielt FairPlanes Gepäckentschädigung eine gute bis sehr gute Gesamtbewertung. Im Qamqam-Bewertungssystem vergeben wir mit 5 Sternen die Bestnote für FairPlanes herausragende Kundenbewertungen. In den Kategorien Provisionshöhe, Auszahlungsdauer und Komfort erzielt das Leistungsangebot von FairPlane Gepäck mit jeweils 4 Sternen eine gute Bewertung.
Zu bemerken ist hierbei, dass FairPlane mit seinem Gepäckentschädigungsservice quasi ein Alleinstellungsmerkmal besitzt: Kein Konkurrenzunternehmen verfügt über ein ähnlich weit fortentwickeltes, eingespieltes Angebot für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen verspäteten oder verlorenen Reisegepäcks. Obwohl FairPlane in Sachen Gepäckentschädigung somit nahezu außer Konkurrenz agiert, erkennen wir ein geringfügiges Verbesserungspotenzial hinsichtlich des Aufwands der Antragstellung, der Höhe der Entschädigungszahlung und der Wartezeit bis zur Auszahlung.
Die Ergebnisse unserer Recherche lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Um diese Bewertung verständlich zu machen, bespricht jeweils einer der folgenden Abschnitte eine der oben genannten Bewertungskategorien. Schrittweise durchleuchtet dieser Beitrag den Service von FairPlanes Gepäckentschädigung. Weitere Informationen zu FairPlanes Angebot zur Durchsetzung der regulären Flugentschädigung von bis zu 600€ bei Annullierung oder Verspätung erhalten Sie unterdessen in unserem verlinkten Testbericht hierzu.
Die Zahlungshöhe für Fluggepäckentschädigungen bemisst sich nach dem Montrealer Übereinkommen. Es verleiht Flugreisenden einen Anspruch auf Entschädigung für verspätetes, beschädigtes und verlorenes Gepäck. Das Abkommen umfasst Bestimmungen zur Haftung in der Güter- und Personenbeförderung. Für Flugreisende, die durch den Verlust, die Beschädigung oder die Verspätung ihres eingecheckten Reisegepäcks einen Schaden erlitten haben, ergibt sich daraus unter gewissen Voraussetzungen ein Recht auf Schadensersatz.
Die Haftungshöchstgrenze der Fluggesellschaft beträgt seit Dezember 2019 1.288 Sonderziehungsrechte (kurz SZR) pro geschädigte Person. Diese künstliche Währung wurde vom Internationalen Währungsfonds eingeführt – 1 SZR entspricht dabei ca. 1,26€ (Stand: 08.05.2020). Somit hat jeder Flugpassagier mit einem nachweislichen Gepäckschaden einen Anspruch auf Schadensersatz von derzeit bis zu ca. 1.600€.
Ein etwaiger Unterschied zum Höchstbetrag laut Eigenwerbung von FairPlane entsteht durch den vom Anbieter zugrunde gelegten abweichenden Umrechnungskurs auf dem Stand eines anderen Tages. Seit dem EuGH-Urteil vom 22.11.2012 gilt zudem, dass die Entschädigungssumme je nach Anzahl der geschädigten Flugreisenden multipliziert wird, wenn mehrere Personen vom Schaden an demselben Gepäckstück betroffen sind.
Nachweispflichtig für den Gepäckverlust oder die Verspätung ist der Fluggast. Sobald der Schaden aber grundsätzlich dargelegt ist, kommt es zu einer Beweislastumkehr in der Frage, ob die Airline den Vorfall zu verschulden hatte. Die Fluggesellschaft insofern haftet unabhängig davon, ob sie den Schaden verursachenden Umstand zu vertreten hat.
Allerdings bestimmen im Einzelfall die Umstände des Fluges und des Gepäckschadens die Höhe einer möglichen Entschädigungszahlung maßgeblich: Die Höhe des Erstattungsanspruchs ist abhängig von Faktoren wie der Summe der betragsmäßigen Ausgaben des Flugreisenden. Die erstattungsfähige Summe umfasst z. B. Ersatzkäufe und die Reparaturkosten für den Koffer – bei Verlust oder Zerstörung des Koffers auch dessen Zeitwert zzgl. des Zeitwertes des Inhalts. Bei Ersatzkäufen ist der Geschädigte allerdings verpflichtet, die Ausgaben so gering wie möglich zu halten. Das gebietet die Schadensminderungspflicht. Es ist für Fluggesellschaften nicht erforderlich, in diesem Sinne Ausgaben des Kunden zu tragen, die vor Gericht als nicht notwendig angesehen werden.
Beauftragt man FairPlane mit der Durchsetzung solcher Schadensersatzansprüche, behält das Unternehmen für seine Leistungen im Erfolgsfall eine Provision. Die anfängliche Prüfung des eigenen Anspruchs erfolgt jedoch stets kostenlos. Auch bei einer Beauftragung von FairPlane muss der Kunde nicht in Vorleistung treten oder im Unterliegensfall den Aufwand von FairPlane oder die Kosten von Gericht und Gegenseite übernehmen. Von solchen Risiken wird der Nutzer umfassend entlastet. Die Provision beansprucht FairPlane lediglich und erst im Fall der erfolgreichen Durchsetzung des Anspruchs und der Entschädigungszahlung durch die Fluggesellschaft. Diese rein erfolgsabhängige Vergütung kompensiert, dass FairPlane sich um die Durchsetzung des Anspruchs kümmert und im Fall der erfolglosen Verfolgung die entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten begleicht.
Aufgrund des Risikos und der potenziellen Kosten bietet FairPlane seinen Dienst nur zur Durchsetzung von Forderungen an, die eine Entschädigung von mindestens 175,00€ versprechen (Stand: 08.05.2020). Für die Berechnung der Höhe des möglichen Anspruchs stellt das Unternehmen ein kostenloses Berechnungstool auf dieser Website zur Verfügung.
FairPlane gliedert seinen Gepäckentschädigungsservice in zwei Varianten, deren verschiedene Provisionssätze nachfolgend vorgestellt werden:
Die Prozentsätze zur Höhe der Erfolgsprovision bei FairPlane Gepäck Standard sind gestaffelt. Berechnet werden sie jeweils ausgehend von der Höhe des Entschädigungsanspruchs. Bei einem Entschädigungsbetrag unter 200,00€ verlangt das Portal 42% Provision (inkl. Mehrwertsteuer); bei Entschädigungssummen darüber 36% (inkl. Mehrwertsteuer). Unter Abzug der Mehrwert- oder Umsatzsteuer verbleiben dem Unternehmen also ca. 29 bis 34% des Auszahlungsbetrags. FairPlane kalkuliert die genaue Provisionshöhe pro Fall nach Maßgabe der folgenden Tabelle (in Anlehnung an FairPlanes Abbildung):
Auszahlung* | Provision** | Erfolgsprovision** |
---|---|---|
0,01 bis 49,99€ | 0,00€ | 0% |
50,00 bis 99,99€ | 21,00€ | 42% |
100,00 bis 149,99€ | 42,00€ | 42% |
150,00 bis 199,99€ | 63,00€ | 42% |
200,00 bis 249,99€ | 72,00€ | 36% |
250,00 bis 299,99€ | 90,00€ | 36% |
300,00 bis 349,99€ | 108,00€ | 36% |
Eine abweichende Entgeltstaffelung bestimmt FairPlane für den alternativen Risiko Only Gepäckservice. Er ermöglicht es Kunden, ihren Anspruch über das Unternehmen in Ländern zu verfolgen, in denen FairPlane selbst keine Kooperationen mit Vertragsanwälten am Gerichtsstandort unterhält. Derzeit gehören zum Bearbeitungsgebiet des Unternehmens die Länder Deutschland, Österreich, Frankreich und Spanien. FairPlane strebt allerdings an, seinen Aktionsradius zu vergrößern.
Um den Service FairPlane Gepäck Risiko Only zu nutzen, muss der Kunde einen Anwalt beauftragen, der den Anspruch im entsprechenden Land durchsetzt. Dafür ist es zudem notwendig, dass der Anwalt sich im EDV-System von FairPlane registriert. FairPlane übernimmt für diesen Fall das Kostenrisiko und erlässt dem Kunden für seinen Eigenaufwand zehn Prozentpunkte der Provisionshöhe. Die entsprechenden Provisionsprozentsätze belaufen sich also auf 32% bei Entschädigungsbeträgen unter 200,00€ und 26% darüber (inklusive Umsatzsteuer). Die Mindestgrenze von 175,00€ zur Anspruchsdurchsetzung gilt auch bei diesem Angebot. Genauso verringern sich die Provisionsprozentsätze innerhalb eines Intervalls des Auszahlungsbetrags – wie oben beschrieben. Die Provisionshöhen für FairPlane Gepäck Risiko Only gestalten sich zusammengefasst wie folgt:
Auszahlung* | Provision** | Erfolgsprovision** |
---|---|---|
0,01 bis 49,99€ | 0,00€ | 0% |
50,00 bis 99,99€ | 16,00€ | 32% |
100,00 bis 149,99€ | 32,00€ | 32% |
150,00 bis 199,99€ | 48,00€ | 32% |
200,00 bis 249,99€ | 52,00€ | 26% |
250,00 bis 299,99€ | 65,00€ | 26% |
300,00 bis 349,99€ | 78,00€ | 26% |
Zu beachten ist, dass Fairplane anders als früher auf den Tarif Risiko Only für seine Gepäckentschädigung anders als früher nicht mehr dezidiert hinweist (Stand 08.05.2020). Möglicherweise stehen diese Konditionen nicht mehr zur Verfügung. Es empfiehlt sich, dies bei näherem Interesse konkret beim Anbieter zu erfragen.
Bei beiden Tarifgruppen beinhaltet das Angebot Fairplanes auch die Durchsetzung von Zins- und weiteren Nebenforderungen. Zudem ist es möglich, bei einer Wertdeklaration bis 48 Stunden vor Abflug gegenüber der Fluggesellschaft eine höhere Entschädigung als 1.288 SZR einzufordern. Aufgehoben wird die besagte Obergrenze ebenso bei einer vorsätzlichen Beschädigung des Gepäcks durch die Fluggesellschaft. Eine solche müsste allerdings der Geschädigte nachweisen, was praktisch selten möglich sein dürfte.
Das Unternehmen rät Geschädigten, sich in jedem Fall mit der Entschädigungsforderung von Anfang an direkt an FairPlane zu wenden. Trotzdem nimmt FairPlane auch Fälle an, in denen der Kunde bereits die Fluggesellschaft als Anspruchsgegnerin kontaktiert hat. Erhielt der Flugreisende sogar eine Zahlung von der Gesellschaft, überprüft FairPlane ebenfalls kostenlos, ob darüber hinaus ein höherer oder ein weiterer Anspruch besteht und ob das Einfordern aussichtsreich erscheint.
Zusammengefasst bietet FairPlanes Gepäckservice Flugreisenden die Möglichkeit, für Schäden infolge von Gepäckverlust oder -verspätung Entschädigungen zwischen 175,00€ und ca. 1.600,00€ pro Person geltend zu machen. Dafür beansprucht das Unternehmen im Standardtarif häufig über 30% Provision (zumindest, wenn man die Mehrwertsteuer bereits einkalkuliert).
Das ist im Vergleich zu vielen Anbietern von Entschädigungsservices bei Flugverspätungen und -ausfällen ein überdurchschnittlicher Satz. Dennoch liefert außer FairPlane kaum ein anderes größeres Fluggastportal ein funktionierendes Angebot, um seinen Schaden bei Gepäckverlust oder Gepäckverspätung rechtlich effektiv ersetzen zu lassen. Möglich wäre eine Durchsetzung jenseits von FairPlane also fast nur eigenständig bzw. mit dem eigenen Anwalt. Dieser Variante gegenüber scheint der Dienst des Unternehmens aus finanziellen Erwägungen jedoch überlegen zu sein, weil er Nutzer vom Kostenrisiko entlastet.
Außer FairPlane bieten zwar noch einige andere Fluggastportale inzwischen ebenfalls die Möglichkeit der Gepäckentschädigung ohne Kostenrisiko an. Der Anbieter Myflyright verlangt dabei sogar eine etwas geringere Provision in Höhe von 25% zuzüglich Mehrwertsteuer (d.h. insgesamt ca. 30%). Unterdessen ist unklar, wie belastbar dieses Angebot ist. Das zeigt sich beispielsweise daran, dass Myflyright am 9. Mai 2020, also ca. sechs Monate nach der Anhebung der Obergrenze der maximalen Entschädigungshöhe von 1.131 SZR auf 1.288 SZR noch den alten Werte aufführte.
Nichtsdestotrotz veranschaulicht das (wenngleich möglicherweise nicht mehr aktuelle) Konkurrenzangebot von Myflyright, dass noch leichtes Verbesserungspotenzial hinsichtlich der Provisionshöhe für die Gepäckentschädigung von FairPlane besteht.
Aufgrund dessen erhält „FairPlane Gepäck“ im Gesamtvergleich mit Alternativen im Qamqam-Bewertungssytem in der Kategorie Zahlungshöhe 4 von 5 möglichen Sternen.
Genau wie bei FairPlanes Service für Entschädigungen bei Flugverspätungen und -ausfällen verhält es sich auch beim jungen Service „FairPlane Gepäck“: Das Fluggastportal arbeitet vornehmlich als Prozessfinanzierer. Das Unternehmen bezahlt keine Sofortentschädigung als Gegenleistung für das Abtreten einer Forderung. Ein solches Angebot existiert auf dem Markt für Gepäckentschädigungen bisher nicht. Stattdessen übernimmt FairPlane Anwalts- und Gerichtskosten, um die Ansprüche seiner Kunden zu verfolgen.
Somit kann das Portal auch Fälle annehmen, bei denen zunächst unklar ist, ob die Forderung gegen die Fluggesellschaft erfolgreich durchgesetzt werden kann. Der finanzielle Aufwand für die anfängliche Anspruchsverfolgung ist für das Unternehmen gering. Außerdem leistet das Unternehmen keine Sofortzahlung an den Kunden und muss sich nicht wegen einer solchen Vorleistung schon vor Beginn der Durchsetzung sicher sein, ob der Anspruch durchsetzbar ist. Die mit FairPlane Gepäck erreichte Entschädigung zahlt das Unternehmen erst an den Kunden aus, wenn der Ausgleichsanspruch erfolgreich eingefordert wurde und die Airline die Zahlung an FairPlane geleistet hat.
Die Länge des bis zur Auszahlung verstreichenden Zeitraums variiert von Fall zu Fall. Das liegt zum einen an den fallabhängig unterschiedlichen Einzelheiten des jeweiligen Sachverhalts und zum anderen an der Kooperations- und Vergleichsbereitschaft der aufgeforderten Fluggesellschaften. Wird zur Durchsetzung beispielsweise eine Klage erforderlich, richtet sich die Verfahrenslänge maßgeblich nach der Geschwindigkeit des Gerichts und der argumentativen Gegenwehr der Fluggesellschaft.
Während der übliche Zeitrahmen einer Abwicklung von Fairplane auf 8 bis 10 Wochen beziffert wird, kommt es in Einzelfällen auch zu Prozessen, die sich über mehrere Monate bis hin zu über einem Jahr hinziehen. Das entnehmen wir einigen Kundenbewertungen über den allgemeinen Service von FairPlane. Diese erlauben insoweit Rückschlüsse, als die grundsätzliche Verfahrenslänge dadurch bestimmt wird, ob Fluggesellschaften grundsätzlich bei Ansprüchen von Fluggästen zur außergerichtlichen Erfüllung bereit sind oder es auf eine Klage ankommen lassen. Airlines, die erst nach Verurteilung Forderungen begleichen, machen diesbezüglich in aller Regel keinen Unterschied zwischen Ansprüchen auf Gepäckentschädigung oder auf eine Entschädigungspauschale wegen einer Verspätung.
Der Gepäckservice des Unternehmens ähnelt ab der Auftragserteilung zudem zum großen Teil FairPlanes Angebot zur Entschädigung bei Flugverspätungen. Es sind also auch in der vorgerichtlichen Phase Parallelen bei der Auftragswicklung anzunehmen. Konkrete Angaben bzgl. der Auszahlungsdauer sind nicht pauschal möglich, sodass die hier bezeichneten allgemeinen Richtwerte nur als grobe Orientierungspunkte zu verstehen sind.
Zwar gibt es insofern Fälle, in denen sich der Auszahlungszeitraum auf über ein Jahr ausdehnt. Dies entspricht jedoch nicht der Regel und gibt im Übrigen höchstens Anlass zur Kritik, weil Fairplane bisher noch keine Sofortentschädigung als schnellere Alternative anbietet. Im Markt gibt es indes keinen anderen Anbieter, der eine solche Variante schon heute bereitstellt. Relativ betrachtet gibt es also keinen schnelleren Weg zur Gepäckentschädigung als die Beauftragung von FairPlane. Folglich erzielt FairPlane Gepäck in der Kategorie Auszahlungsdauer vier von fünf Sternen.
Wer FairPlane Gepäck bereits in Anspruch genommen hat, weiß: Es besteht kein Kostenrisiko für den Kunden. Lediglich, wenn FairPlane den Anspruch erfolgreich durchsetzen konnte, wird dem Kunden eine Provision berechnet, die die Auszahlung mindert. Dies ist auch gängige Praxis bei den Konkurrenzanbietern des Unternehmens im Flugentschädigungssegment. Der Unterschied ist, dass FairPlanes Wettbewerber wie Flightright, EUflight und Co. ihrerseits keine Gepäckentschädigung anbieten. Positiv fällt also bereits auf, dass FairPlanes einzigartiger Gepäckservice finanziell gesehen keinen Aufwand für Kunden mit sich bringt.
Allerdings setzt die Nutzung an anderer Stelle einen moderaten Aufwand voraus: Wichtig für eine erfolgreiche Gepäckentschädigung ist zunächst das richtige Verhalten des geschädigten Passagiers bereits am Flughafen. Gemäß dem Montrealer Übereinkommen muss dort eine fristwahrende Meldung durchgeführt werden. Dafür begibt sich der Flugreisende am besten direkt zum Lost & Found-Schalter und dokumentiert seinen Schaden schriftlich in einem Property Irregularity Report (PIR). Den Bericht muss der Kunde FairPlane später nachweisen.
Die Fristen für eine Meldung im Sinne des Montrealer Abkommens sind:
- 21 Tage nach Erhalt bei einer Verspätung des Gepäcks und
- 2 Jahre nach Ankunft des Fluges bei Verlust des Gepäcks.
Bei einer Verspätung des Gepäcks von mehr als drei Stunden darf der Fluggast am Flughafen Ersatzkäufe tätigen. Wie bereits erwähnt, ist es erforderlich, den dabei angemessenen Umfang zu beachten. Zudem haben die Flugreisenden die Pflicht, der Airline Belege für Ersatzkäufe und die Flugunterlagen zuzusenden. Dafür gilt ebenfalls die Frist von 21 Tagen ab Erhalt des verspäteten Gepäcks.
Bei einer erfolgreichen Einhaltung der Frist hat der Fluggast dann die Möglichkeit, FairPlane innerhalb von 18 Monaten nach dem Vorfall mit der Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs zu beauftragen.
Dafür erhält der Kunde die Möglichkeit, das Formular auf der Website und die telefonische Hotline zu nutzen. Das Online-Formular fragt zunächst folgende Daten ab:
- Flugnummer und Datum.
- Angabe, ob es sich um einen Hin- oder Rückflug handelte.
- Vorliegen der Schadensmeldung
- Angaben zum Verlust, zur Verspätung oder zur Beschädgung des Gepäcks.
Im Anschluss nennt der Kunde seine persönlichen Daten, um seinen Antrag auf Entschädigung zu stellen. Daraufhin berechnet er durch weitere Eingaben seine Forderungshöhe. Das Unternehmen stellt so sicher, dass die Mindestforderungshöhe erreicht ist, aber der der Dienst genutzt werden kann. Die im Folgenden notwendigen Dokumente für eine erfolgreiche Beauftragung von FairPlane sind schließlich:
- eine Kopie der Schadensanzeige (PIR-Formular vom Flughafen).
- die Reiseunterlagen.
- Rechnungen für Ersatzkäufe.
- eine Liste der Kofferinhalte.
- Angaben zu Anschaffungskosten und -jahr des Koffers.
- Fotos von Beschädigungen.
Die Angabe von Kontoinformationen ist dagegen erst erforderlich, wenn FairPlane eine Entschädigungszahlung von der Airline erhalten hat. Zusätzlich bieten sich dem Kunden die Optionen, über das Kontaktformular, die angegebene E-Mail-Adresse oder das Live Chat Widget auf der Website Kontakt mit dem Unternehmen aufzunehmen.
Die elektronische Einreichung der Unterlagen gilt formal als ein Angebot des Kunden, an das er 14 Tage lang gebunden ist. Dieses gilt als von FairPlane angenommen, wenn das Unternehmen seinerseits die seine Vertragsanwälte mit der Anspruchsdurchsetzung betraut. FairPlane eröffnet dem Kunden ab diesem Zeitpunkt allerdings noch eine siebentägige Frist zum Rücktritt ohne Angabe von Gründen.
Im Anschluss an die Auftragserteilung beginnt die Arbeit von FairPlane. Im ersten Schritt kontaktiert ein Vertragsanwalt den Kunden zwecks Erteilung einer Vertretungsvollmacht. Danach folgen die detaillierte Prüfung und Durchsetzung des Anspruchs.
Bei wesentlichen Fortschritten in Bezug auf das Verfahren benachrichtigt FairPlane den Geschädigten per E-Mail. Zusätzlich steht ihm ein interner Mitgliederbereich auf der Website zur Verfügung, auf dem er den aktuellen Status zu allen laufenden Fällen sowie abgeschlossene Fälle einsehen kann. Auch neue Aufträge können dort angelegt werden. Neben Benachrichtigungen zum aktuellen Stand kontaktieren Anwälte und/oder FairPlane den Kunden zudem für Rückfragen.
Außerdem enthält die FairPlane-Website einige Ratgeber-Artikel – neben anderen Kategorien auch zum Thema Gepäckentschädigung. Dort finden sich ausführliche Servicebeschreibungen und weitere nützliche Hinweise rund um Flugreisen. Die Website als solche beschreibt ein Kunde in einer TrustedShops-Bewertung als etwas unübersichtlich. Hierbei scheint es sich jedoch eher um Einzelmeinungen zu handeln
Wer FairPlane beauftragt, dem nimmt das Unternehmen viel Arbeit ab und erhöht die Erfolgswahrscheinlichkeit bei der Durchsetzung seines Anspruchs. Das Online-Formular ermöglicht dem Kunden, seinen Schaden und die sonstigen relevanten Sachverhalte relativ effektiv mitzuteilen. Dennoch gibt es geringfügiges Verbesserungspotenzial: So ließe sich beispielsweise die Anwaltsvollmacht schon im Zuge oder kurz nach der Erstprüfung abfordern. Ebenso verspräche es eine Erleichterung, durch kurze Vorprüfungen im Online-Formular die benötigten Unterlagen zielgerichteter bezogen auf den jeweils konkreten streitigen Sachverhalt abzufragen. In der Kategorie Komfort erringt der Entschädigungsdienst mithin vier von fünf möglichen Sternen.
FairPlane wirbt auf seiner Website mit einer ausgezeichneten TrustedShops-Kundenbewertung. Auf dem Portal erzielt das Unternehmen die Durchschnittspunktzahl 4,88 von 5,00 möglichen Punkten und damit eine sehr gute Gesamtbewertung (Stand: 09.05.2020). Von den über 7.000 Kunden vergaben ca. 93% fünf und weitere ca. 5% vier Sterne. Allerdings beruht diese Einschätzung auf Bewertungen aller verschiedenen Dienste von FairPlane. Eine Aufschlüsselung der spezifischen Bewertungen zu den Services zur Flug- und zur Gepäckentschädigung fehlt sowohl bei TrustedShops als auch bei allen weiteren Bewertungsportalen.
Dennoch lassen sich auch aus der generellen Beurteilung des Unternehmens einige Aussagen zur Kundenzufriedenheit „FairPlane Gepäck“ treffen: Zwar bewirbt FairPlane mit der Gepäckentschädigung ein anderes Produkt als das ihrer Flugentschädigung. Dennoch ist anzunehmen, dass das Geschäftsmodell des Unternehmens für sämtliche Services die gleichen Kapazitäten und zumindest ähnliche Prozesse vorsieht. Einige Bewertungen, die den Ablauf und die Betreuung nach der Beauftragung FairPlanes thematisieren, sind also auch auf die Abwicklung der Gepäckentschädigung übertragbar.
Einige Kunden empfinden es insofern als ärgerlich, dass sie auf die Auszahlung ihres Entschädigungsbetrags sehr lang, teils über ein Jahr warten mussten. Die meisten Verfasser der Kundenbewertungen hatten für den langen Zeitraum allerdings Verständnis.
In dieser Hinsicht fehlt es einigen Rezensenten weiterhin an ausreichenden Informationen zum aktuellen Stand der Verfolgung ihrer Ansprüche. So kam vereinzelt Unsicherheit in Fällen auf, in denen sich einzelne Verfahrensschritte als sehr langwierig gestalteten und Fortschritte auf sich warten ließen. Darüber hinaus schildern Einzelne neben Kommunikationsproblemen bei langen Wartezeiten auch Missverständnisse während der Auseinandersetzung mit FairPlanes Vertragsanwälten.
Nichtsdestotrotz ist erkennbar, dass sich FairPlane flächendeckend für den möglichst schnellen und klaren Ablauf des Verfahrens einsetzt. Dazu schreiben die meisten Kunden, dass sie über alle Fortschritte zeitnah informiert wurden. Der Zahlungseingang beim Geschädigten erfolgte den Bewertungen zufolge ebenfalls prompt nach der Auszahlung der Entschädigungssumme durch die Airline.
Insgesamt bewerten die Kunden ihre Erfahrungen mit FairPlane sehr positiv. Es scheint, als spiegelten die wenigen kritischen Bewertungen im Gegensatz zu den ca. 98% sehr guten und guten Bewertungen bloße unglückliche Einzelfälle, die bei einem großen Unternehmen wie FairPlane nie ganz auszuschließen sind. Folglich wird „FairPlane Gepäck“ in der Kategorie Kundenbewertungen mit der Bestnote prämiert und erringt fünf von fünf möglichen Sternen.
„FairPlane Gepäck“ bildet ein Alleinstellungsmerkmal für das Unternehmen aus Österreich. Andere etablierte Flugentschädiger wie Flightright oder Airhelp bieten einen solchen Service zur Gepäckentschädigung nicht. Flugreisende mit verspätetem, beschädigtem oder verlorenem Gepäck haben könne lediglich noch die Variante wählen, auf eigene Faust und mittels eines Anwalts gegen die Airline vorzugehen sowie das damit verbundene Kostenrisiko selbst zu tragen. Alternativ bietet „FairPlane Gepäck“ die derzeit einzige Möglichkeit, ohne jegliches Kostenrisiko und ohne nennenswerten eigenen Aufwand eine Entschädigung zu erhalten. Dabei erweist sich FairPlane in Sachen Gepäckentschädigung nicht bloß als „kleinstes Übel“, sondern als höchst integrer, zuverlässiger Dienstleister, dem auch nach fast einem Jahrzehnt am Markt gelingt, die allermeisten Kunden von sich zu überzeugen.
Im Bereich der Gepäckentschädigung gibt es zurzeit allerdings keine Alternativen zu FairPlane. Abzuwarten bleibt dennoch, wie die Konkurrenz auf den Vorstoß des Unternehmens in das Geschäft der Gepäckentschädigung reagiert. Es ist denkbar, dass künftig auch so genannte Sofortentschädiger noch in diesen Markt nachrücken. Zum jetzigen Standpunkt ist eine Beauftragung von FairPlane Gepäck unserer Meinung nach allerdings der beste Weg, um ohne größere Mühen eine Entschädigung für seinen Gepäckschaden zu erwirken.