Flug-verspaetet.de / Yource: Erfahrungen, Test & Vergleich
Flug-Verspaetet.de erstreitet für verspätete Flugreisende je 250-600 € Entschädigung von Airlines und behält davon 35-50% Erfolgsprovision. Aber lohnt dieses Angebot, obwohl andere Fluggastentschädiger wie Ersatz-Pilot und FairPlane deutlich geringere Bearbeitungsgebühren erheben?
Wir wollten es herausfinden und haben Flug-Verspaetet.de im Jahr 2024 geprüft und verglichen. Unsere wichtigsten Erkenntnisse hierbei sind direkt am Anfang des Artikels kurz als Testergebnis zusammengefasst. Zugrunde liegt dieser Einschätzung unser Befund, wie sich Flug-verspaetet.de bzw. Yource unter den folgenden Testkriterien schlägt:
1. Kosten
2. Auszahlungsgeschwindigkeit
3. Komfort
4. Kundenzufriedenheit
Flug-Verspaetet.de für Ihren Fall prüfen. Angebotsvergleich mit Sofortauszahlung
In den nachfolgenden Abschnitten betrachten wir Flug-verspaetet.de unter den einzelnen Testkriterien und klären:
- Welche Provision berechnet das Unternehmen? Und welche Entschädigungsbeträge zahlt Flug-Verspaetet.de unterm Strich aus?
- Welche Dauer nimmt das Verfahren in Anspruch, bis der Nutzer seine Entschädigung erhält?
- Welchen Aufwand muss ein Kunde einplanen, damit er den Dienst nutzen kann?
- Was erwähnen Kunden an der Erfahrung mit Flug-Verspaetet.de lobend? Und woran üben sie Kritik? Eine Zusammenfassung der Rezensionen auf Bewertungsportalen.
Flug-Verspaetet.de auf dem Prüfstand
Gesamtergebnis
Im Qamqam-Bewertungssystem erzielt Flug-Verspaetet.de mit 3,3 von 5 möglichen Sternen eine mittelmäßige Gesamtwertung. Das Unternehmen bewegt sich mit Blick auf dieEntschädigungshöhe im Mittelfeld verglichen mit Wettbewerbern. Luft nach oben bleibt außerdem unter den Gesichtspunkten der Auszahlungsdauer, der Nutzerfreundlichkeit und der Kundenzufriedenheit. Die Nase vorn haben hier ebenfalls andere Dienstleister wie EUflight und Ersatz-Pilot, die anders als Yource bzw. Flug-verspaetet.de nicht erst bei erfolgreicher Durchsetzung auszahlen, sondern sofort nach Annahme des Antrags.
Die Ergebnisse unserer Recherche lassen sich bündig wie folgt zusammenfassen. So schlägt sich Flug-Verspaetet.de unter den untersuchten Gesichtspunkten:
Provision | |
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35-50% (inkl. MwSt.) | |
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Andere Portale | ≈ 29% (inkl. MwSt.) |
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Auszahlung | |
max. 390,00€ | |
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Andere Portale | max. 450,00€ |
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Auszahlungsgeschwindigkeit | |
Wochen bis Monate | |
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Andere Portale | 1-3 Tage |
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Komfort | |
Okay | |
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Andere Portale | Sehr hoch |
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Kundenbewertungen | |
Sehr gut | |
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Andere Portale | Ausgezeichnet |
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Um die Bewertung durch Qamqam verständlicher zu machen, erläutert jeweils ein Folgeabschnitt die Gründe für die Teilbewertung pro Testkategorie. Schritt für Schritt erläutert der Testbericht das Angebot von Flug-Verspaetet.de.
Wer wissen will, wie die Konditionen anderer Anbieter im direkten Vergleich ausfallen, erfährt dazu mehr auf dieser Seite. Dort stellt Qamqam die Leistungen der wichtigsten deutschen Fluggastportale gegenüber.
Möchten Sie die Angebote verschiedener Portale für den Fall eines ganz konkreten Fluges vergleichen, verwenden Sie gerne unser eigens hierfür entwickeltes Prüfungsmodul.
Art. 7 Abs. 1 FluggastrechteVO sichert bei gewissen Flugunregelmäßigkeiten einen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung zu. Sie beträgt pro Flugreisenden
- 250 € auf Flugstrecken von bis zu 1.500 km,
- 400 € auf längeren innereuropäischen Flügen und sonstigen Flugstrecken von 1.500-3.500 km,
- 600 € auf Flugstrecken von über 3.500 km zwischen einem innereuropäischen und einem außereuropäischen Flughafen.
Lässt man Flug-Verspaetet.de solche Forderungen durchsetzen, veranschlagt das Portal für diesen Service eine Erfolgsprovision von 35% inklusive Mehrwertsteuer. Insgesamt subtrahiert Flug-Verspaetet.de im Erfolgsfall also stets eine Provision von über einem Drittel von der tatsächlichen Höhe des Entschädigungsanspruchs. Im Ergebnis verbleiben dem Kunden
- 162,50 € auf der Kurzstrecke,
- 260,00 € auf der Mittelstrecke und
- 390,00 € auf der Langstrecke.
Und damit nicht genug. Muss Flug-verspaetet.de bzw. die Betreibergesellschaft Yource einen Anspruch gerichtlich geltend machen, erhebt sie zusätzlich noch einen Anwaltszuschlag von 15%. Unterm Strich verbleiben dem Kunden dann nur 50% des Nennwertes seiner Forderung als Auszahlungsbetrag. Die andere Hälfte vereinnahmt Flug-verspaetet.de. Da sehr häufig gegen Airlines geklagt werden muss, um eine Entschädigung einzuziehen, entspricht dies dem Regelfall. Überlicherweise muss ein Kunde also damit rechnen, dass Yource bzw. Flug-verspaetet.de die Hälfte des Entschädigungsanspruchs als Bearbeitungsgebühren einbehält.
Freilich handelt es sich dabei bloß um Werte bei vollständiger Durchsetzung eines Anspruchs. Gelingt es Flug-Verspaetet.de nur, mit der Airline einen Vergleich zu schließen, bewegt sich der ausgezahlte Betrag darunter.
Scheitert die Einziehung geforderter Ausgleichszahlungen wie in ca. jedem 50. gerichtlichen Verfahren vollends, geht der Fluggast sogar vollkommen leer aus. Immerhin entstehen ihm umgekehrt in diesem Fall auch keine Kosten. Eine solche Nullrunde ist natürlich trotzdem das weitaus unwahrscheinlichere Szenario. Wer Flug-Verspaetet.de beauftragt, dem fließt in den allermeisten Fällen tatsächlich eine Ersatz-Zahlung zu.
Positiv fällt im Übrigen auf, dass Flug-Verspaetet.de eine einheitliche Provision für alle eingereichten Fälle aufruft. Dies gestaltet die Bepreisung des Dienstes transparent und übersichtlich.
Demgegenüber sind Unternehmen wie Flightright und Fairplane dazu übergegangen, außerhalb der konkreten Fallprüfung nur noch eine Provisionsspanne zu nennen (z.B. von 20-30% plus Mehrwertsteuer). Letzteres suggeriert zwar, dass Kunden teilweise in den Genuss relativ günstiger Konditionen zu kommen. Die niedrigste Provisionsstufe bei Flightright reduziert den Auszahlungsbetrag gegenüber dem Nennwert einer Forderung effektiv nur um 23,8%.
Zugleich verschleiert ein solches Bepreisungssystem aber, wann man sich überhaupt für diesen niedrigen Tarif qualifiziert und wann man mit überdurchschnittlich hohen Abschlägen Vorlieb nehmen muss. Dass letztere häufig vorkommen, zeigte auch unsere Auswertung einer Stichprobe von Beispielflügen, für die wir bei Flightright und Fairplane die konkreten Konditionen abgefragt haben.
Bei Flug-Verspaetet.de wird einem die Provision immer nach den gleichen einheitlichen Sätzen berechnet. Gerade wo Gerichtsverfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen erforderlich werden, wie im Regelfall, fallen die Bearbeitungsgebühren mit 50% des Forderungswertes damit aber stets überdurchschnittlich hoch aus.
Entschädigungshöhe von Flug-Verspaetet.de im Vergleich
Portal | Entschädigung |
---|---|
EUclaim | max. 393,00€ |
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Provision: | |
Ø37,98% (inkl. MwSt.) | |
Ersatz-Pilot | max. 450,00€ |
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Provision: | |
25-29% (inkl. MwSt.) | |
FairPlane | max. 425,10€ |
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Provision: | |
≈ 29% (inkl. MwSt.) | |
Flug-Verspaetet.de | max. 390,00€ |
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Provision: | |
35-50% (inkl. MwSt.) | |
Airhelp | max. 390,00€ |
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Provision: | |
35-50% (inkl. MwSt.) | |
Compensation2Go | max. 392,00€ |
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Provision: | |
34,51% (inkl. MwSt.) | |
EUflight | max. 400,08€ |
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Provision: | |
33,32% (inkl. MwSt.) | |
Flightright | max. 400,08€ |
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Provision: | |
23,8-52,36% (inkl. MwSt.) | |
Wir kaufen deinen Flug | max. 350,10€ |
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Provision: | |
41,65% (inkl. MwSt.) |
Im Hinblick auf die Höhe der Entschädigung rangiert Flug-Verspaetet.de verglichen mit den Mitbewerbern auf einem Platz im hinteren Mittelfeld. Denn manche Fluggastportale versprechen ihren Kunden deutlich höhere Auszahlungen. So zum Beispiel FairPlane und Ersatz-Pilot. Umgekehrt zahlen die meisten Sofortentschädiger zumindest dann deutlich weniger, wenn Flug-verspaetet zur Forderungseinziehung nicht klagen muss und keinen Anwaltszuschlag erhebt.
Daher verbucht Flug-Verspaetet.de in der Kategorie Entschädigungshöhe drei von fünf möglichen Sternen. Wo wir andere Fluggastportale in dieser Kategorie einordnen und wie viele Prozentpunkte Provision sie fordern, veranschaulicht dieser Vergleich der wesentlichen Anbieter im deutschsprachigen Raum.
Wer Erfahrung mit Flug-Verspaetet.de sammelt, bemerkt schnell: Der Dienstleister arbeitet nach dem Inkasso-Modell. Was heißt das für Kunden? Nutzer müssen sich darauf einstellen, dass das Unternehmen Zahlungen an sie erst anweist, sobald ihr Anspruch gegen die jeweilige Airline durchgesetzt wurde. Je nach Fall und Airline unterscheiden sich die Verfahrensdauer und die Wartezeit also erheblich.
Manchmal zeigen sich Fluggesellschaften kooperativ und leisten bereits nach erster Aufforderung durch Flug-Verspaetet.de. Leitet das Unternehmen den Betrag dann noch zeitnah an den Kunden weiter, muss er ab Beauftragung „nur“ drei bis fünf Wochen warten, bis die Zahlung auf seinem Konto eingeht. Das beschreibt jedoch den Idealfall.
Glaubt man den öffentlichen Kundenbewertungen, erfordert die Durchsetzung eines Anspruchs zudem häufig die außergerichtliche Hinzuziehung eines Anwalts oder gar ein Gerichtsverfahren. Ein Rechtsanwalt braucht für die außergerichtliche Durchsetzung dabei ein bis drei Monate, wenn die Airline auf seine Aufforderung eingeht.
Mit ihrer Tätigkeit kann eine Kanzlei allerdings erst beginnen, sobald Flug-Verspaetet.de es für notwendig halten muss, Anwälte einzuschalten. Andernfalls ist es Flug-Verspaetet.de nämlich verwehrt, von der Fluggesellschaft auch Anwaltsgebühren ersetzt zu verlangen. Vor eigener Aufforderung direkt einen Rechtsanwalt einzusetzen, würde folglich dazu führen, dass das Unternehmen dessen Kosten ersatzlos selbst übernehmen müsste.
Effektiv kann Flug-Verspaetet.de also erst die anwaltliche Rechtsverfolgung einleiten, nachdem eine Airline der Zahlungsaufforderung ohne Anwalt nicht nachkommt. Deren Frist muss also erst verstreichen und womöglich sogar noch eine Fristverlängerung, die die Airline zur Bearbeitung erbittet. Muss also überhaupt ein Anwalt herangezogen werden, ergeben sich daraus für den Kunden Wartezeiten von zwei bis vier Monaten.
Macht die fehlende außergerichtliche Einigungsbereitschaft zusätzlich ein Gerichtsverfahren nötig, zögert sich die Durchsetzung weiter hinaus. Welche Zeit sie genau beansprucht, kommt vor allem darauf an, ob die verklagte Fluggesellschaft in Deutschland, im EU-Ausland oder einem Drittstaat ihren Sitz hat. Gegen deutsche Airlines können Verfahren nämlich auf Deutsch geführt werden. Ansonsten muss hingegen jeder Schriftsatz übersetzt werden, wenn die Fluggesellschaft darauf besteht. Das zieht den Austausch der Schriftsätze zusätzlich in die Länge.
Dauern Prozesse gegen inländische Airlines bis zur Zahlung typischerweise vier bis zehn Monate, können sie sich gegen ausländische Fluggesellschaften über Jahre ziehen. In den Kundenbewertungen liest man manchmal von Prozessen, die erst nach über zwei oder drei Jahren mit einem Urteil abschließen. Gemessen am öffentlichen Feedback von Kunden dauert die Auszahlung bei Flug-Verspaetet.de durchschnittlich einige Monate.
Gerade wer Wert auf eine schnelle Abwicklung legt, mag sich fragen: Handelt es sich hierbei um die marktübliche Wartezeit? Sicher lässt sich diese Frage nicht ganz pauschal beantworten, weil gerade bei Inkasso-Anbietern die Geschwindigkeit deutlich von Umständen der konkreten Flugunregelmäßigkeit abhängt.
Manche Fluggesellschaften verzögern die Erstattung länger als notwendig. Zu diesen scheint Flug-Verspaetet.de nicht zu zählen, denn man bemüht sich hier darum, Zahlungen der Airlines unverzüglich an Kunden auszukehren. Gleichwohl ist festzustellen, dass diverse Anbieter Kunden deutlich zügiger eine Flugentschädigung verschaffen als Flug-Verspaetet.de.
Entschädigungsdauer von Flug-Verspaetet.de im Vergleich
Portal | Dauer bis Auszahlung |
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Compensation2Go | 1-3 Tage |
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Ersatz-Pilot | 1-3 Tage |
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EUflight | 1-3 Tage |
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Wir kaufen deinen Flug | 1-3 Tage |
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Airhelp | Wochen bis Monate |
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EUclaim | Wochen bis Monate |
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FairPlane | Wochen bis Monate |
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Flightright | Wochen bis Monate |
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Flug-Verspaetet.de | Wochen bis Monate |
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Im Vergleich mit Alternativanbietern belegt das Unternehmen damit einen hinteren Platz. Demgegenüber können Sofortentschädiger hier darauf verweisen, dass nach ihrem Geschäftsmodell bereits wenige Tage nach Nutzung des Online-Formulars Zahlungen an die Kunden fließen.
Flug-Verspaetet.de erhält daher in der Kategorie Auszahlungsdauer bloß drei von fünf Sternen. Welche Fluggastportale schneller zur Entschädigung verhelfen, diskutiert dieser Beitrag, der die wichtigsten Anbieter im deutschsprachigen Raum gegenüberstellt.
Ein zentrales Verkaufsargument von Flug-Verspaetet.de vorweg: Dem Kunden entsteht kein Kostenrisiko. Er braucht für nichts in Vorleistung treten – weder für die Tätigkeit von Flug-Verspaetet.de noch für Anwaltsgebühren oder Gerichtskosten. Auch drohen ihm beim Unterliegen in der Auseinandersetzung mit der Fluggesellschaft keine versteckten Gebühren.
Stattdessen zahlt ein Fluggast die Provision nur im Erfolgsfall. Fairerweise sei erwähnt, dass dies alle anderen Fluggastportale auch sicherstellen.
Verglichen mit anderen Anbietern fällt das Online-Formular des Dienstleisters Flug-Verspaetet.de eher schlicht aus. So ist es im Entschädigungsrechner zum Beispiel nur möglich, Flüge anzugeben, die sich bereits in der Datenbank von Flug-verspaetet.de befinden. Hier rekonstruiert das Online-Formular die Flugdaten zwar teilweise automatisch, wobei das aufgetretene Flugproblem z.B. trotzdem manuell einzutragen ist. Unsere stichprobenartige Prüfung ergab jedoch, dass die Datenbanken nicht lückenlos sämtliche Flüge enthalten; wo einmal ein Flug nicht gefunden werden kann, fällt die Eingabe schwer. Der Nutzer muss dann entweder falsche oder unvollständige Daten im Formular eingeben oder dem Fluggastportal seinen Fall umständlich über das Kontaktformular schildern.
Einerseits absolviert ein Fluggast durch solche Vereinfachungen des Formulars die Erstprüfung seines Anspruchs in der Regel sehr mühelos und benötigt nur 5 Minuten. Andererseits geschieht dies zum Preis der lückenhaften Sichtung des Falls. Erst nach einer darauffolgenden manuellen Prüfung der Eingaben kann Flug-Verspaetet.de verbindlich mitteilen, ob ein Anspruch erkannt wird und eine Beauftragung möglich ist.
Das legt nahe, dass Flug-Verspaetet.de in diversen Verfahren Rückfragen stellen muss, um Sachverhalte lückenlos aufzuarbeiten. Bis ein Antrag final bestätigt wird, könnte es im Einzelfall also durchaus zu weiterer E-Mail-Korrespondenz im Nachgang der Online-Anfrage kommen.
Andere Fluggastportale setzen etwas umfangreichere Online-Formulare ein. Die Abfrage auf der Plattform nimmt dann etwas mehr Zeit in Anspruch als bei Flug-Verspaetet.de. Umgekehrt schließen Anbieter damit aber aus, dass zusätzliche Informationen erst noch nach Abschluss der Online-Prüfung erfragt werden müssen. Wer hier über ein besonders bequemes Abfragesystem verfügt, zeigt Qamqams Gegenüberstellung der größten deutschen Fluggastportale.
Umständlich am Dienst von Flug-verspaetet.de ist es darüber hinaus, dass der Nutzer zwingend ein Kundenkonto erstellen muss. Hierzu wird ein Fluggast im Zuge der Verwendung des Online-Formulars unweigerlich aufgefordert (Stand: 05.03.2021).
Weiterer Aufwand entsteht den Nutzern von Flug-Verspaetet.de gemäß Ziffern 1.3, 2.1, 5.2 der AGB noch dadurch, dass das Unternehmen zumindest in einem Teil der Fälle eine unterschriebene Vollmachtsurkunde benötigt. Dies erklärt sich vermutlich dadurch, dass im Falle eines Gerichtsverfahrens ein Rechtsanwalt den jeweiligen Kunden vertritt und dieser als Prozessbevollmächtigter seine Vertretungsbefugnis gemäß § 80 Abs. 1 ZPO in Schriftform ausweisen muss.
Im direkten Vergleich zu anderen Anbietern zeigt sich jedoch, dass diese ihren Kunden ebenfalls häufig signierte Legitimationsdokumente abverlangen. Insgesamt wird somit deutlich, dass Nutzern von Flug-Verspaetet.de zwar ein gewisser Aufwand zur Last fällt, dieser aber deutlich geringfügiger ausfällt als bei eigenständiger Rechtsverfolgung. Es bleibt allerdings die Frage: Verhilft ein anderer Anbieter noch komfortabler zur Entschädigung?
Komfort von Flug-Verspaetet.de im Vergleich
Portal | Nutzerkomfort |
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Ersatz-Pilot | Sehr hoch |
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Flightright | Sehr hoch |
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EUflight | Hoch |
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EUclaim | Hoch |
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FairPlane | Hoch |
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Airhelp | Okay |
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Compensation2Go | Okay |
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|
Flug-Verspaetet.de | Okay |
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Wir kaufen deinen Flug | Okay |
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Insgesamt reduziert Flug-Verspaetet.de den Kundenaufwand nur mäßig und verlangt eine höhere Mitwirkung des Fluggastes als manche Konkurrenten. Einen bequemeren Weg zur Entschädigung konnten im Vergleich verschiedene andere Fluggastportale ebnen.
Qamqam verleiht Flug-Verspaetet.de deshalb in der Kategorie Komfort mit drei von fünf möglichen Sternen. Wie andere Fluggastportale in dieser Kategorie abschneiden, erörtert übrigens Qamqams Vergleich der größten deutschen Anbieter.
Flug-Verspaetet.de wirbt gerne mit einer hohen Zufriedenheit der Nutzer. Aber was sagen die Kunden selbst? Auf der Rezensionsplattform Trustpilot erreicht Flug-Verspaetet.de einen TrustScore von 4,4 von 5 Sternen als Gesamtbewertung (Stand: 24.04.2024). Insgesamt berichten dort mittlerweile ungefähr 30.000 Kunden über ihre Erfahrung. Auch bei Google erhielt das Unternehmen über 500 Bewertungen, die durchschnittlich ebenfalls 4,4 Sterne von fünf möglichen vergaben. Die genannten Bewertungen beziehen sich auf die Betreibergesellschaft hinter Flug-verspaetet.de Yource.
In jedem Fall scheinen die Kunden scheinen überwiegend zufrieden mit dem Dienst zu sein. Lange Zeit waren nur vereinzelt kritische Wortmeldungen zu vernehmen.
Im relativen Vergleich mit alternativen Anbieter hat sich Flug-Verspaetet.de dadurch gegenüber den Konkurrenten im Punkt der Kundenzufriedenheit dadurch wieder im oberen Mittelfeld eingefunden.
Kundenzufriedenheit von Flug-Verspaetet.de im Vergleich
Portal | Kundenbewertung |
---|---|
Ersatz-Pilot | 4,9/5 (Trustpilot) |
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EUflight | 4,96/5 (Ausgezeichnet.org) |
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EUclaim | 4,6/5 (Trustpilot) |
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Airhelp | 4,6/5 (Trustpilot) |
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Compensation2Go | 4,6/5 (Google) |
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FairPlane | 4,8/5 (Trustpilot) |
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Flightright | 4,8/5 (Trustpilot) |
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Flug-Verspaetet.de | 4,5/5 (Trustpilot) |
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Wir kaufen deinen Flug | 4,1/5 (Trustpilot) |
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Nachstehend analysieren wir das Feedback der Kunden im Detail. Wir sichten, was Kunden am Service von Flug-Verspaetet.de besonders schätzen und was sie häufiger kritisieren:
Lob
In den Bewertungen sticht vor allem hervor, wie viele Kunden die Integrität des Anbieters loben. Etliche Rezensionen begrüßen die Transparenz der Kostenkalkulation und die erkennbare Mühe bei der zügigen Durchsetzung gegenüber den Airlines. Vielen fällt auf, dass Flug-Verspaetet.de bei den einzelnen Stufen der Rechtsverfolgung jeweils kaum Zeit verstreichen lässt. Zudem zeigt die Erfahrung mit Flug-Verspaetet.de, dass jeweils unverzüglich die Ausgleichszahlung der Airline an den Kunden weitergeleitet wird.
Bemerkenswert ist hierbei, dass sich anders als in den Bewertungen anderer Inkasso-Portale kaum Hinweise darauf finden, dass der Anbieter Forderungen in Parallel-Verfahren taktisch zurückstellt, um erst einmal einzelne Ansprüche geltend zu machen. Letzteres reduziert die vom Anbieter zu tragenden Gerichtskostenvorschüsse und minimiert das Risiko, im Unterliegensfall eine hohe Gebührenrechnung tragen zu müssen. Umgekehrt verlängert die stufenweise Durchsetzung die Wartezeit der Kunden. Dass Flug-Verspaetet.de hiervon absieht und offenbar Ansprüche stets en bloc gerichtlich geltend macht, spricht für die Kundenfreundlichkeit des Fluggastportals.
Auf positive Resonanz stößt darüber hinaus außerdem das Intranet von Flug-Verspaetet.de, in dem Kunden zahlreiche Informationen zum Verfahrensablauf erhalten. So leistet der Anbieter vielfach bereits von vornherein Aufklärung über den Verfahrensstand, ohne dass zusätzliche Nachfragen erforderlich werden. Auch die Freundlichkeit des Kundenservices von Flug-Verspaetet.de erwähnen zahlreiche Nutzer in ihren Berichten ausdrücklich. Etliche Kunden benennen in ihrer Schilderung der Erfahrung mit Flug-Verspaetet.de explizit die Kundenbetreuung als Grund für ihre besonders positive Bewertung. Dies deckt sich zudem mit dem Eindruck, den man als Außenstehender davon gewinnt, wie höflich der Kundendienst selbst auf kritische Kundenbewertungen eingeht und wie authentisch auf konstruktive Vorschläge hin eine Verbesserung zugesagt wird.
Kritik
Als verbesserungswürdig empfinden Kunden vor allem die teilweise lange Wartezeit bis zur Auszahlung. Sie ist zwar zwangsläufig mit dem von Flug-Verspaetet.de praktizierten Inkasso-Modell verbunden. Dennoch äußern Nutzer hieran wiederholt Kritik.
Außerdem beurteilen einige Rezensenten die zu leistende Provision als zu hoch. Dies mag dem Umstand geschuldet sein, dass einige Mitbewerber wie Flightright tatsächlich eine Provisionsspanne angeben. Eine solche stellt in Aussicht, dass mitunter deutlich geringere Sätze vom Nennwert der Entschädigungspauschale abgezogen werden.
Zu bedenken ist hierbei freilich, dass der untere Wert der Provisionsspanne eines Mitbewerbers nicht zwingend der Maßstab ist. Hier besteht im konkreten Fall umgekehrt das Risiko, dass ein Konkurrent seine Gebühren eher überdurchschnittlich am oberen Ende seines Spielraums veranschlagt und damit über dem Tarif von Flug-Verspaetet.de liegt. Wem die Gebühren der Anbieter hingegen grundsätzlich zu hoch sind, muss seine Forderung selbst durchsetzen. Wann und für wen sich das lohnt, haben wir in unserem Gesamtüberblick zur Durchsetzung der Flugentschädigung einmal zusammengefasst.
Vermehrt berichten Kunden im Übrigen gerade in jüngerer Vergangenheit von Kommunikationsschwierigkeiten: Diversen Nutzern zufolge gehen Nachrichten unter. Teilweise kommt es zu Nachfragen erst im Laufe der Rechtsverfolgung, manchmal werden Anfragen zum Verfahrensstand nicht direkt beantwortet. Mitunter kommt es erst nach Monaten zu einer Rückmeldung.
Dies führt kundenseitig insgesamt zu einem erhöhten Aufwand. Bei größeren Anbietern wie Flug-Verspaetet.de, die mehrere tausend Verfahren gleichzeitig betreuen, scheint es durchaus realistisch, dass dieses Problem hin und wieder auftritt. Angesichts der relativen Seltenheit des Kritikpunktes ist allerdings nicht davon auszugehen, dass solche Vorfälle sich bei Flug-Verspaetet.de häufen. Dass sie sich trotzdem gelegentlich ereignen und sich gerade seit 2019 wieder mehren, ist grundsätzlich Ausdruck des Umstands, dass die Dauer des Inkasso-Verfahrens tendenziell auch den Kommunikationsaufwand steigert. Wir verfolgen die aktuelle Entwicklung aber aufmerksam und werten sie kontinuierlich aus.
Nutzer wollen auf dem Laufenden gehalten werden und manchmal ergibt sich in der Durchsetzung vor Gericht noch eine Rückfrage; je weiter sich der Nachrichtenwechsel dadurch erhöht, desto schwerer lassen sich Fehler vollständig ausschließen. Weitergehende Abhilfe verschaffen an diesem Punkt wohl lediglich die Sofortentschädiger, die die Abwicklung auf den Vorgang bis zur Direktzahlung verkürzen, der nur wenige Tage dauert.
Zur Aussagekraft der Erfahrungsberichte
Die Anzahl der Bewertungen lässt sich sehen und erlaubt ein profundes Urteil auf Grundlage einer reichen Datenlage. Festzustellen ist dennoch, dass die Menge der Rezensionen nur einen Bruchteil der Gesamtkundenzahl abbildet.
Nach eigener Aussage nutzten Flug-Verspaetet.de nämlich schon über 1 Mio. Fluggäste. Nun ist unklar, wie viele davon das Fluggastportal beauftragten. Aber selbst wenn man unterstellt, dass dies nur jeder Zehnte tat, müsste man bereits hunderttausend Kundenbewertungen erwarten. Selbst wenn man teilweise Mehrfachnutzungen des Dienstes durch dieselben Fluggäste annimmt, hinterließ deutlich weniger als ein Zehntel von ihnen eine Bewertung. Angesichts dessen mag man sich wundern: Wieso schweigen weit über 90% der Kunden zu ihrer Erfahrung mit Flug-Verspaetet.de?
Sicher gibt es hierfür mehr als eine denkbare Erklärung. Berechtigt dürfte in jedem Fall die Erkenntnis sein, dass etliche Kunden weder so enthusiastisch noch verärgert sind, dass sie das Bedürfnis verspüren, öffentlich über ihre Nutzung von Flug-Verspaetet.de zu berichten. Möglich scheint deshalb die Schlussfolgerung, dass die Nutzer sich in aller Regel moderat zufrieden zeigen. Sie schäumen zwar nicht über vor Begeisterung über den Service; ihnen widerfuhren umgekehrt aber auch keine Unannehmlichkeiten, die sie für mitteilenswert hielten.
Flug-Verspaetet.de erzielt in der Kategorie Kundenzufriedenheit vier von fünf möglichen Sternen. Welche Ergebnisse die anderen Dienstleister in dieser Kategorie verbuchen, thematisiert dieser Vergleich der wichtigsten deutschen Fluggastportale.
Ob man Flug-Verspaetet.de oder einen anderen Anbieter beauftragen sollte, richtet sich in erster Linie danach, auf welche Merkmale des Entschädigungsservices man individuell Wert legt. Da sich die Anbieter in den verschiedenen Kategorien mitunter deutlich voneinander abheben, sollte man ihre Leistungen zunächst gründlich vergleichen und sich erst dann für ein bestimmtes Fluggastportal entscheiden.
Wer Wert auf eine transparente Kalkulation der Provision legt und sich bis zur Auszahlung gedulden kann, für den lohnt sich tendenziell die Wahl von Flug-Verspaetet.de. Trotzdem lohnt es sich, einen Blick auf die Konkurrenten von Flug-Verspaetet.de zu werfen: Sie verlangen zuweilen etwas geringere Provisionen und zahlen die Entschädigungssumme ähnlich schnell aus. Qamqam hat ein Prüfungsformular entwickelt, das anhand der Flugdaten für konkrete Verspätungen und Ausfälle individuell prüft, welches Fluggastportal zu welchen Konditionen Entschädigungen anbietet. Ansonsten geht es über folgenden Link zur Website des Anbieters.
Worauf haben Fluggäste zusätzlich zur Entschädigung Anspruch?
Von ihrem Recht auf eine Entschädigungspauschale haben etliche Flugreisende bereits gehört. Deutlich weniger Fluggäste wissen hingegen, dass die EU-FluggastrechteVO ihre Airlines auch zu weiteren Leistungen verpflichtet. Beispielsweise berechtigt eine erhebliche Flugverzögerung zusätzlich zur Unterbringung in einem Hotel auf Kosten der Fluggesellschaft sowie zum entsprechenden Transfer. Kostenlose Verpflegung dürfen Flugreisende bereits verlangen, sobald sich ihr Flug um über zwei Stunden verspätet. Geht Gepäck verloren oder entstehen Gewinnausfälle wegen einer Flugunregelmäßigkeit, ist es ebenfalls möglich, dass das Montrealer Übereinkommen oder die EU-FluggastrechteVO zusätzliche Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft begründet.
Qamqam hat zusammengetragen, wann Geschädigten solche Leistungen neben einer Ausgleichszahlung zustehen. Einen Gesamtüberblick zu insgesamt 8 Fluggastrechten bietet dieser Beitrag. Unter welchen Voraussetzungen ein Passagier bei Ausfall oder Verspätung Anspruch auf Flugentschädigung nach der FluggastrechteVO hat, zeigt auch unsere Komplettübersicht zum europäischen Recht auf Flugentschädigung.
Zusätzliche Erläuterungen zu reiserechtlichen Ansprüchen erhalten Fluggäste zudem unter folgenden Adressen:
- Stiftung Warentest geht in diesem Beitrag der Frage nach, wann Fluggesellschaften zur Ausgleichszahlung verpflichtet sind. Der Artikel richtet sich vor allem an Fluggäste, die erfahren möchten, wann sich Airlines (zurecht) auf „außergewöhnliche Umstände“ berufen und Entschädigungszahlungen verweigern können.
- Stiftung Warentest gibt außerdem in diesem Artikel Auskunft dazu, inwiefern sich Geschädigte bei Verlust ihres Gepäcks auf Kosten der Fluggesellschaft den Kofferinhalt nachkaufen dürfen.
- Allgemeine Informationen zu Fluggastrechten und Ansprüchen aus der EU-FluggastrechteVO finden Sie außerdem auf den Seiten des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA).
- Auch der ADAC hat sich mit der Entschädigung von Fluggästen befasst. Diese Zusammenfassung verschafft einen soliden Gesamtüberblick.
- Eine ausführliche Darstellung des Themenkomplexes „Fluggastrechte“ liefert ansonsten der entsprechende Wikipedia-Artikel.